Hallo Karin,
Ihr Problem gliedert sich in zwei Fragen:
1. Abschläge bei der Umwandlung der EU-Rente Ihres Mannes in eine Altersrente
In der EU-Rente Ihres Mannes sind keine Abschläge enthalten. Bei der Berechnung der Altersrente werden zunächst die Entgeltpunkte neu ermittelt, anschließend werden die persönlichen Entgeltpunkte (eventuelle Berücksichtigung von Abschlägen) berechnet. Hierbei wird geprüft, ob die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird oder nicht.
Allerdings ist anzumerken, dass für die Entgeltpunkte der bisherigen Rente auch der alte Zugangsfaktor (hier also 1,0) bestehen bleibt. Ergibt die Berechnung der Entgeltpunkte eine höhere Anzahl, so erhält nur die Differenz zwischen den "neuen" und den "alten" Entgeltpunkten einen möglichen Abschlag.
Ergeben sich weniger Entgeltpunkte in der Berechnung der Altersrente, so erhalten die neuen Entgeltpunkte den alten Zugangsfaktor, allerdings ergibt sich dann aufgrund der Besitzschutzregelung die gleiche Summe an persönlichen Entgeltpunkten.
Ob die Altersrente vorzeitig bezogen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu empfehle ich eine individuelle Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen (Adressen finden Sie in der linken Menüleiste).
2. Berechnung der Witwenrente
Auch im Todesfall würde aus der Versicherung Ihres Mannes die Rente nach den oben genannten Regeln berechnet. Würden sich mehr Entgeltpunkte ergeben, würde die Differenz max. einen Abschlag von 10,8% erhalten.
Die Witwenrente beträgt ca. 55% der EM-Rente oder wenn Sie vor dem 01.01.2001 geheiratet haben wie Paula bereits erwähnte 60 % (Abweichungen können durch die o.g. Neuberechnung der Entgeltpunkte entstehen).
Auf die Witwenrente wird dann Ihre Altersrente angerechnet. Dabei wird zuerst ein Freibetrag - derzeit 718,08 EUR bzw. im Beitrittsgebiet 637,03 EUR - von der Altersrente abgezogen. Die dann verbleibende Altersrente wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.
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