1. Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht nur dann wenn eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten (u.a. Pflichtbeiträge) zurückgelegt wurden. Versicherungspflichtig war der Bezug von Leistungen von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nur in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2010. Danach werden aufgrund dieses Bezuges nur Anrechnungszeiten (keine Pflichtbeiträge erworben).
2. Sollten Sie die Wartezeit aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II erfüllt haben, sind hieraus nur geringe Rentenansprüche entstanden.
3. Wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten, sollten Sie sich dann zu gegebener Zeit überprüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben (Aufforderung finden Sie dann auch im Rentenbescheid).