Einzelheiten zum Recht auf Beitragserstattung können Sie der dieser Broschüre entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/beitragserstattung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/beitragserstattung
Sofern tatsächlich eine Beitragserstattung möglich ist, würde die von Ihnen getragenen Beiträge (also in der Regel der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) erstattet werden.