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Höhe Schwerbehindertenrente

von Nikolaus23.07.2009 | 10:10
8933 Ansichten
7 Antworten
Habe meine Rentenaufrechnung erhalten, wo die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Regelaltersrente stehen. Habe die Voraussetzung mit 60 die Schwerbehindertenrente mit Abschlag zu erhalten, wie rechnet sich die Schwerbehindertenrente nach Erwerbsminderung oder Regelaltersrente???

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.07.2009 | 13:20

Sie sind jetzt nach Ihren eigenen Angaben 58 Jahre alt. Die aktuelle Rentenanwartschaft ohne weitere Hochrechnung würde ca. 1.210 Euro betragen. In ca. sieben Jahren könnten Sie bei weiterer Erwerbstätigkeit auf gleichem Einkommensniveau nochmals ca. 230 Euro hinzuerwerben, pro Jahr also ca. 33 Euro.

Wenn Sie mit 60 und bei vorliegender Schwerbehinderung in Rente gehen möchten, sähe die Be-rechnung in etwa so aus:

1.210 Euro + (2 x 33 Euro) = 1.276 Euro - 10,8 % Minderung = ca. 1.140 Euro Bruttorente

Hier wird eine Erfahrung aus meiner Beratungspraxis bestätigt: bei relativ gleichmäßigen Beschäfti-gungsverhältnissen stimmen Erwerbsminderungsrente und Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60 in etwa überein.

Bitte beachten Sie, dass von den ausgewiesenen Bruttorenten zumindest noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, im Volumen ca. 10 %.

Eine solche überschlägige Berechnung können Sie meines Wissens in jeder Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung ohne größere Probleme einholen.

6 Antworten

Ahaam 23.07.2009 | 11:18
Altersrente wegen Schwerbehinderung richtet sich vom Wert nach der Anwartschaft der Altersrente, welche bis zum Tag vor dem Rentenbeginn erreicht wurde - also: Stand Altersrente jetzt plus Beitragszeiten bis zum Rentenbeginn, minus evtl. Abschlag, minus Beiträge KV und PV oder zzgl. Zuschuss bei freiw.KV bzw. PKV.
haesvauam 23.07.2009 | 11:22
Hallo Nikolaus, beide Renten werden gleich berechnet. Der höhere Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation beruht wahrscheinlich auf der Berücksichtigung der Zurechnungszeit bis zu ihrem 60. Geburtstag. D. h., auf der Basis der bisher zurückgelegten Zeiten wurden weitere rentensteigernde Zeiten bis zu ihrem 60. Geburtstag fingiert. Das würde auch geschehen, wenn Sie heute erwerbsgemindert würden und diese Rente zu zahlen wäre. Diese Hochrechnung findet bei der Berechnung einer Altersrente nicht statt. Da diese Renten sowieso erst frühestens ab 60 in Anspruch genommen werden können, braucht nichts fingiert zu werden, denn Sie können bis zum Beginn der Altersrente -anders als ein Erwerbsgeminderter- ja tatsächlich noch Beiträge entrichten. Sie können den Altersrentenanspruch grob selbst hochrechnen. Wenn Sie heute ungefähr den Durchschnittsverdienst erzielen (2009 ca. 30 000 EUR jährlich), erhalten Sie dafür eine mtl. Rente von ca. 27,20 EUR. Verdienen Sie mehr oder weniger, fällt die mtl. Rente für diesen Verdienst entsprechend höher oder niedriger aus. Multipliziert mit der Anzahl der Jahre bis zum 60. Geburtstag ergibt das zusammen mit dem in der Info genannten Altersrentenbetrag die zu erwartende Altersrente. Davon dann noch 10,8 % Abschlag und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und sie haben einen Anhaltspunkt der zu erwartenden Altersrente für Schwerbehinderte. Mögliche Karrieresprünge oder -knicke oder Rechtsänderungen sind dabei nicht natürlich einkalkuliert.
Nikolausam 23.07.2009 | 11:47
Auskunft Juni 2009 Arbeite seit 1966 und bin heute 58 Jahre alt. Rente wegen voller Erbwerbsminderung 1.139,28 wenn von einem eingetretenen Leistungsfall ausgegangen würde. Hierbei ist zusätzlich die Zeit bis zur Vollendung des 60 Lebensjahr berücksichtigt worden (Zurechnungzeit) Regelaltersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden kann würde 1.209,26 betragen wenn der Berechnung ausschließlich die bisher gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten sowie der am 30.06.2009 maßgebenden aktuelle Rentenwert zugrunde gelegt werden. Sie erreichen die Regelaltersgrenze am 05.12.2016 Sollten für Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen Sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns 1.434,72 persönliche Entgeltpunkte 45,5292 Sollte ich zu einem Rentenberater gehen? Im Moment haben wir Kurzarbeit das wird sich sicherlich noch negativ auf die Rente auswirken. Arbeite auf dem Bau und die Arbeit ist sehr hart und ob ich das noch bis 63 Jahre (für eine Abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte) schaffe bezweifle ich, was wäre für mich die beste Möglichkeit. Vielleicht kann mir hier jemand helfen? Danke euch!
Ahaam 23.07.2009 | 19:45
Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen, da niemand Ihre persönlichen Lebensumstände und finanziellen Verhältnisse kennt! Gibt es auch Rente vom Betrieb? Wie sind die Anwartschaften bei der SOKA-Bau? Haben Sie noch Schulden abzutragen, für die das bisherige Einkommen erforderlich ist? Wie sieht es mit einem Anspruch bei der Arbeitsagentur aus - ist allerdings kein Spaziergang mehr?! Unabhänigige Rentenberater sind teuer - bei den Beratern der DRV hören sie nicht viel mehr, als Sie schon wissen! Bleibt nur: selbst entscheiden - ggf. mit den betroffenen Angehörigen zusammen!
Nikolausam 23.07.2009 | 19:57
@ Aha Danke! Eine finanzielle Frage ist dieses schon aber wenn ich mit 65 in Rente gehen würde wer ist da gewiss was nach den Wahlen noch kommt, zudem geht es mir gesundheitlich wirklich nicht gut. Betriebsrente gibt es keine! Anwartschaften zu Soko bestehen ist aber nicht hoch da sich rausstellte das mein verstorbener Arbeitgeber bei dem ich 38 Jahre im Betrieb war die Abgaben nicht abführte. Arbeitslos kommt für mich nicht in Frage vorher würde ich bis zum Umfallen arbeiten. Die Möglichkeit zur Altersteilzeit würde bis 31.12.2009 bestehen ist aber mein Arbeitgeber nicht einverstanden, also auch sinnlos.
Ahaam 24.07.2009 | 07:55
Dann machen Sie einfach weiter, so lange Sie können - mit jedem Monat kommen Sie der abschlagfreien Rente näher! Aber auch bedenken: Sie gehen letztlich nur für die Differenz der Netto-Rente zum Netto-Gehalt zu Arbeiten! Viel Glück!
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