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Experten-Antwort

Höhere EM-Rente statt AR für besonders Langjährige?

von Wundernase13.06.2014 | 13:53
2298 Ansichten
17 Antworten
Ich bin jetzt 64 Jahre alt und könnte die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen. Kann ich auch die höhere EM-Rente bei voller EM beanspruchen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2014 | 16:37

Hallo Wundernase,

natürlich haben Sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente anstelle einer Altersrente zu beantragen.

Der Rentenbeginn ist maßgeblich für die Anwendung des ab 01.07.2014 in Kraft tretenden Rechts.

Sofern der Leistungsfall der Erwerbsminderung am 01.06.14 oder später eingetreten ist, ergibt sich als Rentenbeginn frühestens der 01.07.14.

Sollte der Leistungsfall jedoch bis zum 31.05.14 eingetreten sein, so wäre der Antrag nach § 99 SGB VI bis zum 31.08.14 rechtzeitig gestellt, um einen Rentenbeginn 01.06.14 zu begründen.

Dies sollten Sie ggfs. in Ihrer Planung bedenken.

Bezüglich der Rentenhöhe der jeweiligen möglichen Rentenart kann man hier sowieso keine abschließende Auskunft geben, da gerade bei der Erwerbsminderungsrente viel vom maßgeblichen Leistungsfall abhängt und dieser ja noch nicht bekannt ist.

16 Antworten

Kai-Uweam 13.06.2014 | 14:13
Hallo Wundernase! Nein, das geht nur, wenn die EM-Rente erstmalig am 1.7.14 beginnt. (vorbehaltlich der Umsetzung des Gesetzesentwurfs) Gruß
Wundernaseam 13.06.2014 | 15:06
Ja, das meinte ich ja, z.B. erst ab 1. August 2014 die höhere EM-Rente statt der niedrigeren AR für besonders langjährig Versicherte. Der Gesetzentwurf ist ja jetzt zu gut wie in trockenen Tüchern. Immerhin beträgt der monatliche Unterschied nach meiner Berechnung gut 10 Euro. Also muss ich nicht die neue ja schon abschlagsfreie Altersrente nehmen?
Rotyam 13.06.2014 | 16:03
Aus welchem Grund sollte Ihre EM-Rente höher sein, als die AR für besonders langjährig Versicherte??
KSCam 13.06.2014 | 16:42
Klar, auch jemand, der 64 ist und 45 Jahre voll hat, kann erwerbsgemindert werden. Warum sollte er sich aber das Gedöhns mit Amtsärztlichen, Gutachten und ℅ antun, wenn er doch einfach so jederzeit in Rente gehen kann? Und dass die EM Rente mit 64 höher sein soll als die abschlagsfreie AR sehe ich nicht. Möglich wäre die EM Rente, aber wo ist der Vorteil einer solchen Aktion?
Wundernaseam 13.06.2014 | 16:56
@roty und KSC Und ich dachte, ich wäre hier bei den Experten? Etwas Nachhilfe gefällig? Schon mal was von der 2. Vergleichsberechnung bei EM-Renten ab 1.7.2014 gehört? Wenn nicht, einfach mal diese Passage "bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt." zu Gemüte führen.
KSCam 13.06.2014 | 17:07
Ja davon hab ich schon gehört. Aber woher haben Sie denn heute schon die Zahlen, dass Ihre neue EM Rente 10 € höher ist. Meines Wissens gibt es von der DRV dazu noch keine Aussagen..... Falls Sie so ein Fuchs sind und dies selbst errechnen können, wozu brauchen Sie dann die Frage im Forum? PS: bei EM Renten kann keiner die Exakte Höhe im Vorfeld benennen, weil keiner weiß wann der Leistunsfall eingetreten ist und bis zu welchem Monat die Beiträge tatsächlich berücksichtigt werden. Aber was Solls, wenn Sie sicher sind, dass die EM höher ist, machen Sie es doch einfach, viel Glück.
W*lfgangam 13.06.2014 | 17:47
Wundernase schrieb

@roty und KSC

Und ich dachte, ich wäre hier bei den Experten? Etwas Nachhilfe gefällig?

Schon mal was von der 2. Vergleichsberechnung bei EM-Renten ab 1.7.2014 gehört? Wenn nicht, einfach mal diese Passage

"bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt."

zu Gemüte führen.

[/quote]

Mit dieser Berechnung wird der Wert für die Zurechnungszeit ermittelt.

Da Sie bereits 64 Jahre als sind, hilft Ihnen eine ggf. bessere Bewertung der Zurechnungszeit allerdings nichts, da die Zurechnungszeit auch mit der Neuregelung nur bis zum 63. Lj. geht!

[/quote]

Sorry, aber wo steht denn, dass der 2. Vergleichswert nur für die Zurechnungszeit gilt?

Fragt die unwissende

Wundernase

Hallo Wundernase, rein formal bestimmen Sie mit Ihrem Rentenantrag, welche Renten Sie gleichzeitig beantragen wollen. Das kann 1. EMRT sein, dann 'nachrangig' die "neue" abschlagsfreie Rente. Die DRV ist verpflichtet, Ihrem Auftrag zu folgen. Ob der Leistungsfalls der EM tatsächlich nach dem 30.06. liegt und ob überhaupt, ist eine andere Sache. Gruß w. KSC: >Aber woher haben Sie denn heute schon die Zahlen, dass Ihre neue EM Rente 10 € höher ist. ...kann man mit einer aktuellen Rentenauskunft und spitzem Bleistift grob nachrechnen ;-) Oh Wunder, manche machen sich halt die Mühe, andere posten Beiträge in ein Rentenforum *gg
Wundernaseam 13.06.2014 | 20:05
"Ob der Leistungsfalls der EM tatsächlich nach dem 30.06. liegt und ob überhaupt, ist eine andere Sache" Und ich dachte, es kommt auf den Rentenbeginn an. Liege ich da etwa falsch? Fragt Wundernase
Wundernaseam 13.06.2014 | 21:57
GroKo schrieb

"Ob der Leistungsfalls der EM tatsächlich nach dem 30.06. liegt und ob überhaupt, ist eine andere Sache"

Und ich dachte, es kommt auf den Rentenbeginn an. Liege ich da etwa falsch?

Fragt Wundernase

[/quote]

Ja,und sowas von falsch.Wurde aber oben erklärt Du Schlaumeier.

[/quote]

Vorsicht der Plagiator ist unterwegs.

"Ob der Leistungsfalls der EM tatsächlich nach dem 30.06. liegt und ob überhaupt, ist eine andere Sache" Und ich dachte, es kommt auf den Rentenbeginn an. Liege ich da etwa falsch? Fragt Wundernase
Ja,und sowas von falsch.Wurde aber oben erklärt Du Schlaumeier.
Und was schreibt KSC hier? "von KSC RE: Erwerbsminderungsrente nach Juni 2014 ? Für die "neue"EM Rente ist wichtig, dass die Rente frühestens ab 01.07.14 beginnt. Der Rentenbeginn richtet sich nach Eintritt der EM, dem Datum des Antrages und danach ob es eine Zeit oder eine Dauerrente wird. So gesehen, kann das im konkreten Fall keiner vorhersagen, weil keiner die Arztaussagen kennt. Und ab wann man von EM ausgeht, beurteilen die Ärzte, wie die dies im Einzelfall entscheiden, kann ein medizinischer Laie manchmal nicht nachvollziehen - aber dafür haben die Jungs und Mädels ja lange studiert. Zitieren" Also doch Rentenbeginn, oder?
GroKoam 14.06.2014 | 09:54
GroKo schrieb

"Ob der Leistungsfalls der EM tatsächlich nach dem 30.06. liegt und ob überhaupt, ist eine andere Sache"

Und ich dachte, es kommt auf den Rentenbeginn an. Liege ich da etwa falsch?

Fragt Wundernase

[/quote]

Ja,und sowas von falsch.Wurde aber oben erklärt Du Schlaumeier.

[/quote]

Vorsicht der Plagiator ist unterwegs.

"Ob der Leistungsfalls der EM tatsächlich nach dem 30.06. liegt und ob überhaupt, ist eine andere Sache" Und ich dachte, es kommt auf den Rentenbeginn an. Liege ich da etwa falsch? Fragt Wundernase
Ja,und sowas von falsch.Wurde aber oben erklärt Du Schlaumeier.
Vorsicht der Plagiator ist unterwegs.
Glimpnickelam 14.06.2014 | 17:18
Wundernase schrieb

@roty und KSC

Und ich dachte, ich wäre hier bei den Experten? Etwas Nachhilfe gefällig?

Schon mal was von der 2. Vergleichsberechnung bei EM-Renten ab 1.7.2014 gehört? Wenn nicht, einfach mal diese Passage

"bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt."

zu Gemüte führen.

[/quote]

Mit dieser Berechnung wird der Wert für die Zurechnungszeit ermittelt.

Da Sie bereits 64 Jahre als sind, hilft Ihnen eine ggf. bessere Bewertung der Zurechnungszeit allerdings nichts, da die Zurechnungszeit auch mit der Neuregelung nur bis zum 63. Lj. geht!

[/quote]

Sorry, aber wo steht denn, dass der 2. Vergleichswert nur für die Zurechnungszeit gilt?

Fragt die unwissende

Wundernase

Ja,und sowas von falsch.Wurde aber oben erklärt Du Schlaumeier.
Und was schreibt KSC hier? "von KSC RE: Erwerbsminderungsrente nach Juni 2014 ? Für die "neue"EM Rente ist wichtig, dass die Rente frühestens ab 01.07.14 beginnt. Der Rentenbeginn richtet sich nach Eintritt der EM, dem Datum des Antrages und danach ob es eine Zeit oder eine Dauerrente wird. So gesehen, kann das im konkreten Fall keiner vorhersagen, weil keiner die Arztaussagen kennt. Und ab wann man von EM ausgeht, beurteilen die Ärzte, wie die dies im Einzelfall entscheiden, kann ein medizinischer Laie manchmal nicht nachvollziehen - aber dafür haben die Jungs und Mädels ja lange studiert. Zitieren" Also doch Rentenbeginn, oder?
Geschwätz! Ihr Schlauberger habt rein nichts verstanden! Dann rechnet Euch doch am besten gleich alles selber aus. Wenn nichtmal die DRV das derzeit kann....
Rotyam 15.06.2014 | 09:50
....sorry - die Zurechnungszeit geht natürlich nur bis 62
Wundernaseam 15.06.2014 | 17:09
Roty schrieb

....sorry - die Zurechnungszeit geht natürlich nur bis 62

@roty und KSC Und ich dachte, ich wäre hier bei den Experten? Etwas Nachhilfe gefällig? Schon mal was von der 2. Vergleichsberechnung bei EM-Renten ab 1.7.2014 gehört? Wenn nicht, einfach mal diese Passage "bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt." zu Gemüte führen.
Mit dieser Berechnung wird der Wert für die Zurechnungszeit ermittelt. Da Sie bereits 64 Jahre als sind, hilft Ihnen eine ggf. bessere Bewertung der Zurechnungszeit allerdings nichts, da die Zurechnungszeit auch mit der Neuregelung nur bis zum 63. Lj. geht!
Sorry, aber wo steht denn, dass der 2. Vergleichswert nur für die Zurechnungszeit gilt? Fragt die unwissende Wundernase
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