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Experten-Antwort

höhere Rangfolge

von Rangfolge11.07.2021 | 15:02
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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leider konnte ich in dem Forum keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden. Bei "gleich hohen Renten" ist die "Ranghöhere Rente" aus der Vorschrift § 89 SGB VI maßgebend. Ist nun die mit Position "2" bezeichnete Rente für langjährig versicherte die "Ranghöhere Rente" oder die mit Position "3a" bezeichnete Rente für besonders langjährig Versicherte ? "3a" ist ja "höher" als "2" und "2" ist "niedriger" als "3a" Schonmal vielen Dank für eine klare Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich beantworte jetzt einfach mal die Ausgangsfrage:

"Bei "gleich hohen Renten" ist die "Ranghöhere Rente" aus der Vorschrift § 89 SGB VI maßgebend.

Ist nun die mit Position "2" bezeichnete Rente für langjährig versicherte die "Ranghöhere Rente"

oder die mit Position "3a" bezeichnete Rente für besonders langjährig Versicherte ?"

>>> Die Rangfolge ist in § 89 Abs. 1 SGB VI absteigend aufgeführt. Die höchste Rangposition ist 1) und die niedrigste 12). Damit ist 2) ranghöher als 3a).

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14 Antworten

King Kongam 11.07.2021 | 15:19
Das geht aus dem 1.Satz §89 Abs.1 SGB VI hervor. "Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird nur die höchste Rente geleistet" und das ist "Rente für besonders langjährig Versicherte" VOR!! "Rente für langjährig Versicherte" Die Auflistung wird NUR!! angewendet, siehe entsprechenden 2.Satz des §89 Abs.1 SGB VI. "Bei gleich !! hohen Renten ist folgende Rangfolge maßgebend: ...
Frageam 11.07.2021 | 18:24
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Am Besten gar nicht fragen, Fragen ist nämlich lästig und hält die Menschen von der Arbeit ab! Habe ich nämlich schon von einigen der hier anwesenden selbst ernannten Experten gelesen, die das Untenehmensprofil der DRV vielleicht noch nicht gelesen haben, zumindest aber nicht verinnerlicht haben. "... Erreichbarkeit und Servicezeiten Mit unserer serviceorientierten Arbeitszeit stehen wir Ihnen werktags von 8 bis 17 Uhr und freitags bis 15 Uhr zur Verfügung. ... Kundenorientierung Ihre Meinung ist uns wichtig, um unsere Arbeit an Ihren Bedürfnissen zu orientieren. Daher befragen wir regelmäßig unsere Kunden. So ist es uns möglich, unsere Arbeit ständig weiter zu verbessern, denn Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg. ... aus: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Org…
Schadeam 11.07.2021 | 18:06
Und wo ist die Relevanz für die Praxis in dieser hochwichtigen Frage? Wer die Voraussetzung für die AR für bes. langj. Versicherte erfüllt (ist abschlagsfrei) wird wohl kaum die AR für langjährig Versicherte (hat Abschläge bis zum Regelalter) wählen? Jeder Kunde der sich im Vorfeld seiner Rente schlau macht, kommt gar nicht zu Ihrem Problem.
Schadeam 11.07.2021 | 18:30
Dass eine abschlagsfreie Rente für besonderslangj. Versicherte höher ist als eine abschlagsbehaftete gleichzeitig beginnende Rente für langjährig Versicherte immer höher ist, ging doch aus meiner Antwort klar hervor, bzw. sollte eigentlich erkennbar bewesen sein. Warum dann Ihre Kritik und der Vorwurf die DRV berät nicht?
Frageam 11.07.2021 | 18:41
Nachtrag: Als ich 2006 Hinterbliebenenrente bantragen wollte, bat ich die zuständige Rentenversicherung mir doch den entsprechenendn Antrag zuzusenden. Die Antworten des netten Mitarbeiters lautete sinngemäß: "Kommen Sie am Besten vorbei, den Antrag können sie alleine nicht auffüllen, das ist zu komliziert." In dem Gespäch ging er mit mir den Antrag Stück für Stück durch und stelle mir Fragen, wo ich nicht wusste, was er denn überhaupt von mir wissen will, aber ich durfte Fragen und er hat mir Antworten gegeben, und zwar auf höfliche Art und Weise und mich nicht für blöd gehalten. Hier habe ich aber bei einigen den Eindruck, dass schon Fragen und noch mehr ihre Beantwortung nur lästig sind. Wenn es Ihnen lästig ist, dann lassen Sie es doch bleiben. Nebenbei schonen Sie Ihre Nerven! Oder wollen Sie nur Ihren Frust los werden. Auf solche Statements können die Fragenden sicherlich verzichten.
King Kongam 11.07.2021 | 19:27
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Nun ein Beispiel: Versicherter, Geburtsdatum 18.05.1957 46 Versicherungsjahre, und GdB = 50% Welche Rente könnte er ab 01.09.2021 erhalten? Rangfolge nach §89 SGB VI Mehrere Rentenansprüche 3. Altersrente für schwerbeschädigte Menschen? oder 3a. Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Versicherter hat noch keinen Rentenantrag gestellt!
King Kongam 11.07.2021 | 20:26
3. Altersrente für schwerbeschädigte Menschen?
Von dieser Rente noch nie was gehört. Ich kenne nur schwerbehinderte Menschen.
Sorry, meinte natürlich "Altersrente für schwerbehinderte Menschen"
Siehe hieram 11.07.2021 | 20:48
Zitat von King Kong anzeigenausblenden
Dass eine abschlagsfreie Rente für besonderslangj. Versicherte höher ist als eine abschlagsbehaftete gleichzeitig beginnende Rente für langjährig Versicherte immer höher ist, ging doch aus meiner Antwort klar hervor, bzw. sollte eigentlich erkennbar bewesen sein. Warum dann Ihre Kritik und der Vorwurf die DRV berät nicht?
Nun ein Beispiel: Versicherter, Geburtsdatum 18.05.1957 46 Versicherungsjahre, und GdB = 50% Welche Rente könnte er ab 01.09.2021 erhalten? Rangfolge nach §89 SGB VI Mehrere Rentenansprüche 3. Altersrente für schwerbeschädigte Menschen? oder 3a. Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Versicherter hat noch keinen Rentenantrag gestellt!
Und warum wollen Sie dann bis September noch warten? Die AR für besonders langjährig' können Sie bereits seit 1.4.21 beanspruchen, die für SB seit 1.5.21 zum selbst 'nachsehen', wann welche Rente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Und in 2021 dürfen Sie neben beiden Rentenarten noch 46.060,00 EUR (ab Rentenbeginn bis 31.12.) hinzuverdienen. Sie sollten also dringend einen Rentenantrag stellen bzw. dafür einen Termin JETZT vereinbaren (gilt als Antragsdatum) um nicht noch mehr Geld zu 'verschenken. Hierbei wird dann 'automatisch' berechnet, welche der beiden Möglichkeiten (langjährig oder SB) den höheren Betrag ergibt.
Siehe hieram 11.07.2021 | 21:21
Zitat von King Kong anzeigenausblenden
Im Juli auf jeden Fall den Termin vereinbaren (das ist dann rechtzeitig). Und sich dann beraten lassen. auch wegen der 99% Teilrente (die nicht sein 'muss', aber das kommt auch auf Ihren Arbeitsvertrag an > Arbeitsrecht). AR für besonders langjährige für April 21 nicht in Anspruch genommen erhöht diese Rente um 0,5%/Monat und SB-Rente wäre möglich ab 01.05., also wird dann berechnet, welche beiden Ansprüche den höheren Betrag ab 01.05. ergeben. Buchen Sie den Beratungstermin gleich online https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
King Kongam 11.07.2021 | 21:07
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Nun ein Beispiel: Versicherter, Geburtsdatum 18.05.1957 46 Versicherungsjahre, und GdB = 50% Welche Rente könnte er ab 01.09.2021 erhalten? Rangfolge nach §89 SGB VI Mehrere Rentenansprüche 3. Altersrente für schwerbeschädigte Menschen? oder 3a. Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Versicherter hat noch keinen Rentenantrag gestellt!
Und warum wollen Sie dann bis September noch warten? Die AR für besonders langjährig' können Sie bereits seit 1.4.21 beanspruchen, die für SB seit 1.5.21 zum selbst 'nachsehen', wann welche Rente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Und in 2021 dürfen Sie neben beiden Rentenarten noch 46.060,00 EUR (ab Rentenbeginn bis 31.12.) hinzuverdienen. Sie sollten also dringend einen Rentenantrag stellen bzw. dafür einen Termin JETZT vereinbaren (gilt als Antragsdatum) um nicht noch mehr Geld zu 'verschenken. Hierbei wird dann 'automatisch' berechnet, welche der beiden Möglichkeiten (langjährig oder SB) den höheren Betrag ergibt.
Was halten sie vom §99 Abs.1 Satz 2 SGB VI, also Rentenantrag für die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" noch im Juli 2021 zu stellen, damit Rückwirkung auf den 01.05.2021 = 3 Monate Rentennachzahlung? Wäre hier auch 99% Rente möglich, da der AV noch bis einschließlich 31.08.2021 läuft. (Früher raus geht leider nicht)
King Kongam 11.07.2021 | 21:11
Nun ein Beispiel: Versicherter, Geburtsdatum 18.05.1957 46 Versicherungsjahre, und GdB = 50% Welche Rente könnte er ab 01.09.2021 erhalten? Rangfolge nach §89 SGB VI Mehrere Rentenansprüche 3. Altersrente für schwerbeschädigte Menschen? oder 3a. Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Versicherter hat noch keinen Rentenantrag gestellt!
Das riecht doch nach einer Klausurfrage.
Nein 67 Gteta, das ist das wahre Leben :)
Schadeam 12.07.2021 | 08:17
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Was halten sie vom §99 Abs.1 Satz 2 SGB VI, also Rentenantrag für die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" noch im Juli 2021 zu stellen, damit Rückwirkung auf den 01.05.2021 = 3 Monate Rentennachzahlung? Wäre hier auch 99% Rente möglich, da der AV noch bis einschließlich 31.08.2021 läuft. (Früher raus geht leider nicht)
Im Juli auf jeden Fall den Termin vereinbaren (das ist dann rechtzeitig). Und sich dann beraten lassen. auch wegen der 99% Teilrente (die nicht sein 'muss', aber das kommt auch auf Ihren Arbeitsvertrag an > Arbeitsrecht). AR für besonders langjährige für April 21 nicht in Anspruch genommen erhöht diese Rente um 0,5%/Monat und SB-Rente wäre möglich ab 01.05., also wird dann berechnet, welche beiden Ansprüche den höheren Betrag ab 01.05. ergeben. Buchen Sie den Beratungstermin gleich online https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
stimmt nicht, 0,5% mehr gäbe es erst ab Regelalter (65+x) zum 01.05.2021 wären beide Renten gleich hoch......alles immer noch "reine Theorie".....
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