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Experten-Antwort

Höhere Rente, durch Einreichung des Gesellenbriefs

von Karl-Heinz Schmidt26.08.2014 | 13:03
3211 Ansichten
4 Antworten

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Ein Freund erzählte mit, dass man allein durch die Tatsache, dass man seinen Gesellenbrief beim Rentenversicherungsträger einreicht, sich die Rente erhöht. Ohne Einreichung keine höhere Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 54 SGB VI sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet die Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung zu ermitteln. Sollten diese Zeiten bei Ihnen noch nicht gespeichert sein, sollten Sie Ihrem zuständigen RV-Träger den Gesellenbrief übersenden. Sie erhalten dann einen weiteren Feststellungsbescheid.

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3 Antworten

Jonasam 26.08.2014 | 14:42
Hallo Karl.Heinz Schmidt, ergänzend zum Experten sollte noch gesagt werden, dass nicht jede Berufsausbildung automatisch die Rente erhöht. In der Regel steigt die Rente wenn eine Versicherungszeit im Konto als Berufsausbildung umgeschlüsselt wird. Dies hängt mit der komplizierten Rentenberechnung zusammen (Bewertung beitragsgeminderter Zeiten). Ob in Ihrem Fall die Rente steigt, lässt sich nur durch eine komplette Rentenberechnung feststellen. Reichen Sie einfach den Nachweis ein. MfG Jonas
KSCam 26.08.2014 | 17:05
....und in einigen wenigen Fällen könnte sich durch die Kennzeichnung der Berufsausbildung die Rente sogar vermindern....wäre dann "dumm gelaufen".....ist aber so....
Deutsche Rentenversicherung
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