Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höherer Freibetrag ?

von Witwer22.07.2010 | 09:45
1804 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bislang war es doch so, daß bei einem Zusammentreffen von der Witwerrente mit einer eigenen Rente von dieser neben dem allgemeinen Freibetrag von 718,08 EUR ein weiterer Vorwegabzug von 3 % vorgenommen wurde. Angeblich berät der Deutsche Bundestag derzeit über ein sogenanntes "SGB Änderungsgesetz", welches für die Zukunft deutlich höhere Freibeträge vorsehen soll. Angeblich sollen dadurch die bisherigen 3 % auf 13 % steigen. Gilt dies dann nur für Neurentner oder auch für alle Bestandsrenten? Kann ein Experte hierzu Stellung nehmen? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Erläuterung von "Hans Dampf". Ab Inkrafttreten zählt das für jeden Rentner, d.h. für Bestandsrentner ab 01.07.2011

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei Anrechnungen bei Hinterbliebenenrenten sind:

Nach § 18d Abs. 1 SGB 4 sind Einkommensänderungen erst vom nächstfolgenden 1. Juli an bzw. erst vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an zu berücksichtigen.

Nach § 18d Abs. 2 SGB 4 sind als Ausnahme von dieser Regel Einkommensminderungen von wenigstens 10 % gegenüber dem bisher anrechnungsrelevanten Einkommen jedoch sofort und damit ggf. auch "unterjährig" - soll heißen: ab einem Zeitpunkt vor dem nächstfolgenden 1. Juli zu berücksichtigen.

Da diese Änderungen nicht mindestens 10% sind, bleibt es beim 01.07.2011

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hans Dampfam 22.07.2010 | 09:49
Aus dem Gesetzesentwurf (in 2. Lesung bereits beraten, aber noch nicht verabschiedet): § 18b Abs. 5 SGB IV "Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens" Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die im Rahmen der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes vorzunehmenden Abschläge, mit denen den Belastungen durch Steuern und Sozialabgaben Rechnung getragen wird. Insbesondere wurden Anschlussregelungen für Rentenzugänge ab 2011 getroffen. Renten der berufsständischen Versorgung sind bei Leistungsbeginn vor 2011 um 27,5 Prozent (%) und nach 2010 um 29,6 % zu mindern. Ruhegehälter, Unfallruhegehälter und vergleichbare Bezüge sind bei Leistungsbeginn vor 2011 um 23,7 % und nach 2010 um 25,0 % zu mindern. Betriebsrenten sind bei Leistungsbeginn vor 2011 um 21,2 % und nach 2010 um 23,0 % zu mindern. Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten der Landwirte sind bei Leistungsbeginn vor 2011 pauschal um 13,0 % und nach 2010 um 14,0 % zu mindern (Aus der Begründung: "Zum anderen werden in dem Pauschalabzug die Belastungen mit Sozialabgaben einbezogen, die derzeit individuell zu berücksichtigen sind. Insbesondere im Zuge der Einführung von Zusatzbeiträgen für die Krankenversicherung würde eine Beibehaltung des geltenden Rechts zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand führen. ...Gilt gleichermaßen für Pflichtversicherte wie für freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte."). Der neue § 18b Abs. 5 Satz 2 SGB IV ist nur noch für kurzfristige Lohnersatzleistungen sowie für Verletztenrenten der Unfallversicherung anzuwenden. Diese Leistungen werden um den Anteil der vom Berechtigten zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und, soweit Beiträge zur sonstigen Sozialversicherung oder zu einem Krankenversicherungsunternehmen gezahlt werden, zusätzlich um 10 % gekürzt.
W*lfgangam 22.07.2010 | 20:19
Hallo Experte, ist schon bekannt - die Vorlage ist ja eigentlich schon abgewinkt - ab wann diese Änderungen in Zahlbeträgen umgesetzt werden? Und wie, von Amtswegen, oder auf Antrag, ggf. sofort bei Inkrafttreten, oder erst zum nächsten 01.07.(11) ...für die Leistungsfälle vor 2011? Für Bestandsrentner erst zum 01.07.2011? ...hmm, hab ich mich da so verlesen? ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026