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Experten-Antwort

Höherer Rentenanspruch durch geldwerten Vorteil?

von Herr Wepunkt19.03.2018 | 15:25
2888 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich arbeite im Reisebüro und erhalten bei Reisen hin und wieder Rabatte, die mein Arbeitgeber als geldwerter Vorteil über die Gehaltsabrechnung versteuert und auch in der Sozialversicherung verbeitragt. Meine Frage ist nun, ob sich meine Rentenansprüche durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf diese geldwerten Vorteile tatsächlich (geringfügig) erhöhen oder ob diese unberücksichtigt bleiben, obwohl hierfür Beiträge entrichtet werden. Danke vorab für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Wepunkt,

sofern für die geldwerten Vorteile Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, dann werden höhere Arbeitsentgelte in Ihr Versicherungskonto gemeldet.

In der Folge erhöht sich - wenn auch ggf. nur geringfügig - Ihr späterer Rentenanspruch.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Danke W*lfgang und Ingo für die Ergänzungen

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Das Urteil behandelt die Berechnung einer Betriebsrente für einen Mitarbeiter, der über einen Dienstwagen verfügte.

In der Rentenversicherung bleibt es dabei, dass die Renten sich aus GEZAHLTEN Beiträgen berechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Frau Weneam 19.03.2018 | 15:47
Hallo, was hat geltwerter Vorteil, Gehaltsabrechnung eigentlich mit Rente zu tun. Defenition verbeitragt: nach Entrichtung/Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen; .... wird das Honorar über die Gehaltsabrechnung lohnversteuert und verbeitragt ausgezahlt. Mfg
W*lfgangam 19.03.2018 | 19:42
Hallo Herr Wepunkt, für 1000 EUR mehr SV-Brutto erhöht sich aktuell Ihr mtl. Rentenanspruch um 82 Cent ...vor etwaigen/späteren Abschlägen und Abzügen für die KV/PV, und das Finanzamt kommt auch noch hinten dran. Geringfügig eben, aber es geht nicht unter ;-) Gruß w.
Ingoam 21.03.2018 | 08:36
Es erhöhen sich auch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld usw. Der Rentenbeitrag dieser Lohnersatzleistungen ist dann ebenfalls entsprechend höher. So geringfügig wie auf dem 1. Blick ist das also nicht.
JohnAnthonyam 02.04.2019 | 09:35
Guten Tag, ich habe folgende ältere Quelle gefunden: https://www.t-online.de/finanzen/altersvorsorge/id_18984116/dien… Gehe ich also richtig in der Annahme, dass sich zwischenzeitlich die Rechtslage verändert hat? Viele Grüße JohnAnthony
Pech gehabtam 02.04.2019 | 17:52
Dabei wollte JohnAnthony nur was ganz Schlaues beitragen. Vorher sollte man solche Beiträge aber lesen und vor allem auch verstehen.
Gibt's doch garnichtam 02.04.2019 | 18:50
Das Urteil behandelt die Berechnung einer Betriebsrente für einen Mitarbeiter, der über einen Dienstwagen verfügte. In der Rentenversicherung bleibt es dabei, dass die Renten sich aus GEZAHLTEN Beiträgen berechnen.
Dabei wollte JohnAnthony nur was ganz Schlaues beitragen. Vorher sollte man solche Beiträge aber lesen und vor allem auch verstehen.
Und vorallem ein Beitrag aus 2018! Dieses Forum?
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