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Experten-Antwort

Höherstufung von erwerbsmind. Rente auf Rente wg. Erwerbsunfähigkeit

von Katja7931.12.2014 | 11:00
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Meine Mutter erhält Rente wg. Erwerbsminderung. Nun hat sich ihr Zustand dermassen verschlechtert, dass sie nicht einmal mehr ihre Wohnung verlassen kann. Wie können wir einen Antrag auf Rente wegen "voller" Erwerbsunfähigkeit stellen? Danke, Guten Rutsch und Frohes Neues Jahr!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Katja79,

den Ausführungen von Sozialröchler ergänzend, der Hinweis auf das kostenfreie Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800 bzw. den Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung, sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 31.12.2014 | 11:07
Den Begriff der "Erwerbsunfähigkeitsrente" gab es früher (ich glaube so etwa bis 2001?). Seither heißt die "volle Rente" "Rente gegen voller Erwerbsminderung". Mehr gibt es nicht und daher geht es auch nicht, dass jemand der die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt einen Antrag stellt, dass er die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt. So ein Antrag wäre "reiner Schwachsinn" und könnte von der DRV gar nicht bearbeitet werden - man bekäme bestenfalls ein Schreiben mit obigem Inhalt. Mehr als Beschäftigungstherapie für alle Beteiligten ist das von Ihnen angedachte Unterfangen nicht - also lassen Sie es sein. Die Dame könnte vielleicht Pflegegeld o.ä. bekommen; das ist aber nicht die Baustelle der DRV.......
Katja79am 31.12.2014 | 11:28
Trotz des rüden Untertons danke ich KSC für die schnelle Antwort, denn sie verdeutlicht, dass ich an der Verwendung der Begrifflichkeiten arbeiten muss. Ich korrigiere: Meine Mutter erhält Rente wg. teilw. Erwerbsminderung, die sie gern auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufstocken würde.
Sozialröchler?am 31.12.2014 | 11:22
Welche Rente wegen Erwerbsminderung bezieht Ihre Mutter denn jetzt? Unter diesen Begriff fallen alle Erwerbsminderungsrenten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html Das maximal mögliche ist eine volle Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn Ihre Mutter diese noch nicht hat, kann sie unter Hinweis auf den verschlechterten Gesundheitszustand die Prüfung der Gewährung dieser Rente formlos schriftlich beantragen. Schreiben sie einfach selbst einen Brief an den zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen den von Ihrer Mutter unterschreiben. Günstig ist es, wenn Sie beweiskräftige ärztliche Unterlagen zugleich mit übersenden und das Formular R210 beifügen. Hier erhältlich: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Katja79am 31.12.2014 | 11:31
Danke an Sozialröchler, das ist die Art Antwort, die ich mir erhofft habe!
KSCam 31.12.2014 | 11:46
Unter diesen Voraussetzungen kann natürlich geprüft werden ob inzwischen volle EM vorliegt.
Sozialröchler?am 31.12.2014 | 11:42
Sehr gerne! Mancher muss Umgangsformen eher noch etwas üben. Guten Rutsch!
Linaam 31.12.2014 | 13:08
Machen Sie sich nichts draus, man braucht ja mit dem KSC kein Bier trinken gehen.
Knoblocham 01.01.2015 | 06:58
Siehste, das ganze hätte man doch wohl nicht ganz so überheblich und etwas netter schreiben können. Ansonsten an alle noch die besten Wünsche für das neue Jahr, das zumindest die wichtigsten Wünsche in Erfüllung gehen.
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