Guten Tag nordi67,
die Gerichte sind immer häufiger der Ansicht, dass die Grundversorgung von der Krankenkasse zu übernehmen ist. Die Grundversorgung -möchte ich mal damit umschreiben-, ist der Ausgleich an Hörvermögen, der für die üblichen Situationen des Alltags notwendig ist. Hierzu gehört auch die Teilnahme am Straßenverkehr, das Hören in großen belebten Räumen, wie z.B. in der Kirche,in Gaststätten und Restaurants. Der über der Grundversorgung hinausgehende berufsbedingte Mehrbedarf könnte von der Rentenversicherung übernommen werden. Dies trifft häufig auf Berufe mit hohem Gefährdungspotential zu (z.B. für Rettungswagenfahrer, die auf alle äußerlichen Einflüsse reaktionsschnell reagieren müssen). In der Altenpflege ist dies vermutlich nicht der Fall. 1.) Es gibt mittlerweile gute Hörhilfen für den Festbetrag der Krankenkassen - vielleicht genügt ja solch ein Festbetrags-Gerät bei entsprechend guter Einstellung?
Wenn Sie ein höherpreisiges Gerät benötigen, sollten Sie Ihre Krankenkasse mit den Urteilen konfrontieren, wonach Sie für die Grundversorgung von der Krankenkasse auszustatten sind. Der Festbetrag sollte dann entsprechend angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen