Hallo F,
mit Blick auf die Anrechnung der Einnahmen aus der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen, ist den vorhergehenden Antworten zuzustimmen. Wird der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet und werden die Pachteinnahmen (Pachtzinsen) steuerrechtlich als ‘Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft’ gewertet, sind diese Einkünfte als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.
Möglicherweise ist die Hofübernahme für den Rentenversicherungsträger ein Anlass, Ihren Rentenanspruch zu prüfen. Dann kommt es tatsächlich darauf an, welche Tätigkeiten Sie ausüben. Sie sollten sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um Ihre Fragen im Detail und rechtssicher zu klären.