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Experten-Antwort

Hofübrrnahme

von F17.07.2022 | 21:47
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4 Antworten

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Einen schönen guten Abend! Ich habe heute eine Frage, die derzeit, aufgrund der aktuellen Gegebenheiten drängt! Nachdem mein Vater mittlerweile in einem Seniorenzentrum lebt ist der Fall gegeben, dass der elterliche Hof übergeben werden soll. Die landwirtschaftlichen Flächen sind alle verpachtet und sollen auch weiterhin verpachtet bleiben. Ich möchte den Hof sehr gerne übernehmen. Da ich auf Dauer eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe, muss ich die Finanzen neu ordnen und könnte mir bei einer Hofübernahme die derzeit anfallenden Mietzahlungen für meine Wohnung sparen! Eine landwirtschaftliche Ausbildung habe ich nicht. Meine Fragen sind: 1. Darf ich als Erwerbsminderungsrentner den Hof übernehmen, oder steht das der Erwerbsminderungsrente entgegen? 2. Darf ich die landwirtschaftlichen Flächen weiterhin verpachten und die hieraus resultierende Pacht erhalten, oder steht das der Erwerbsminderungsrente entgegen? 3. Darf ich, sofern möglich, als neuer Besitzer des Hofes die Gebäude zu Wohnzwecken o. ä. umnutzen und die hieraus resultierenden Mieteinnahmen erhalten, oder steht das der Erwerbsminderungsrente entgegen? 4. Wo kann ich mich diesbezüglich auch vor Ort rechtssicher beraten lassen und schriftliche Bestätigungen einholen? 5. Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrung und kann mir weiterhelfen? Ich sage bereits im Voraus vielen lieben Dank und einen schönen Abend! Viele liebe Grüße F

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F,

mit Blick auf die Anrechnung der Einnahmen aus der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen, ist den vorhergehenden Antworten zuzustimmen. Wird der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet und werden die Pachteinnahmen (Pachtzinsen) steuerrechtlich als ‘Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft’ gewertet, sind diese Einkünfte als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.

Möglicherweise ist die Hofübernahme für den Rentenversicherungsträger ein Anlass, Ihren Rentenanspruch zu prüfen. Dann kommt es tatsächlich darauf an, welche Tätigkeiten Sie ausüben. Sie sollten sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um Ihre Fragen im Detail und rechtssicher zu klären.

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3 Antworten

Klugpuperam 17.07.2022 | 21:59
Hallo. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (sofern steuerlich so berücksichtigt) sind kein Hinzuverdienst. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (sofern steuerlich so berücksichtigt) sind Hinzuverdienst. Einen Hof zu haben steht nicht einer selbstständigen Tätigkeit gleich, wichtig ist, was man tatsächlich macht.
Berndam 18.07.2022 | 00:03
Zunächst müsste geklärt werden, ob es sich bei dem Hof um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt oder nicht. Hat Ihr Vater lt. Steuerberater Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung? Erstere würden auf die EM-Rente angerechnet werden.
Berndam 19.07.2022 | 13:33
Letzteres stimmt zwar, also die Rentenversicherung wird die EM-Rente überprüfen, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hinzukommen, aber wenn es nur die Einkünfte sind, ohne eigene Erwerbstätigkeit, hat man wenig zu befürchten. Zu einer Nullrente wegen hohen Einkünften kann es aber trotzdem kommen.
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