Hallo, L.,
wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, sollten Sie zeitnah Angaben zum Einkommen machen (Vertrag oder Gehaltsabrechnung). Wenn diese Unterlagen eingegangen sind, wird geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Jeweils erst zum 01.07. eines jeden Jahres werden Veränderungen bei Hinzutritt von Einkommen neben einem Rentenbezug wirksam.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 6300 EUR / siehe Rentenbescheid. Wird diese nicht überschritten hat dies keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
Die Erledigung erfolgt „zeitnah“.