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Experten-Antwort

Honorararzt Arbeitslosenversicherung

von anne3402.09.2010 | 19:27
2446 Ansichten
3 Antworten
Hallo! Folgende Frage: nach einer Periode des Nichtarbeitens von ca. 2 Monaten überlege ich nun eine Honoarararzttätigkeit aufzunehmen; während dieser Zeit war ich nicht arbeitslos gemeldet und davor habe ich sieben Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung als Angestellte eingezahlt; aus familienplanungstechnischen und prinzipiellen Gründen würde ich trotz derzeit höherer Kosten bei einem geschätzen Jahreseinkommen von 53000 gerne zurück in die Gesetzliche (bin derzeit privat, bisher insgesamt dort 3,5 Jahre versichert); ist diese Rückkehr (z.B. via kurzzeitiger Arbeitslosmeldung) nach einer Honorararzttätigkeit von sagen wir einer Woche gefährdet? Gibt es sonst Möglichkeiten, oder gelte ich nach der Honorararzttätigkeit ab sofort als Selbständige?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.09.2010 | 11:24

Sie sollten zunächst klären, ob aufgrund der Arzttätigkeit eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärzte besteht. In diesem Fall müssen Sie sich dort versichern. Was genau meinen Sie mit "sie sind privat versichert"? Sind Sie privat krankenversichert und möchten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Diese Frage müssten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse klären. Oder haben Sie sich privat rentenversichert? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings müssten Sie dann doppelt zahlen, falls eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärzte besteht. In diesem Fall besteht eine Befreiungsmöglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

2 Antworten

-_-am 02.09.2010 | 19:32
Wenn Sie Fragen zur Altersvorsorge haben, finden Sie in diesem Expertenforum jederzeit den richtigen Rat. Ihre Frage betrifft jedoch den Themenkreis diese Forums leider nicht.
W*lfgangam 02.09.2010 | 20:55
Hallo anne34, (...) würde ich trotz derzeit höherer Kosten bei einem geschätzen Jahreseinkommen von 53000 gerne zurück in die Gesetzliche (...) Leider geht aus Ihrer Frage nicht ganz hervor, in welchen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung Sie zurück möchten. Offensichtlich in die Arbeitslosenversicherung - dann wären Sie hier 'falsch' ...die Frage kann nur die passende Behörde der Arbeitsverwaltung beantworten (BA/AfA vor Ort). Wenn Sie 'nur' in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nicht in die Rentenversicherung, werden Sie aufgrund Ihrer berufsständigen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht (GRV) befreit worden sein - eine Rückkehr in die GRV ist damit ausgeschlossen, lediglich berufsfremde Tätigkeiten können Sie damit in die GRV wieder (zwangs-) eingliedern. Stichwort 'privat' ...oder bezieht sich Ihre Frage auf die private/gesetzliche Krankenversicherung ? Auch dann ist das hier nicht das richtige Forum. Gruß w.
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