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Honorartätigkeit bei voller unbefristeter EWR

von Nestbauer28.05.2019 | 14:01
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Sehr geehrte Forums-Mitglieder, ich bin 53 Jahre alt und beziehe seit 2015 eine volle unbefristete EWR. Jetzt habe ich die Möglichkeit eine Tätigkeit in kleinem Umfang aufzunehmen. Der zeitliche Umfang würde wöchentlich 1x4 Stunden umfassen. Ich habe bereits im Frühjahr an die DRV Bund Berlin dazu eine Anfrage gestellt (wegen der > 3 Stunden) bekam auch eine schriftliche Mitteilung, dass meine geplante Beschäftigung dem Anspruch auf Rente wegen EWR nicht entgegen steht. Jetzt stellt sich mir eine andere Frage. Die Tätigkeit (Service Bereich) ist auf Honorar Basis und wird mit 12,- Euro die Stunde abgegeolten. Monatlich würden so ca. 16 Stunden anfallen, ist ja nicht so viel. Wie bewertet das der Rententräger. Muss ich darauf noch Abgaben leisten? Vielen Dank für eine Auskunft. N. (

2 Antworten

W°lfgangam 28.05.2019 | 20:33
Hallo Nestbauer, zunächst bewegt sich Ihre Tätigkeit weit unterhalb des soz.-med. festgestellten Leistungsvermögens (unter 3 Std. regelmäßig im Rahmen einer 5-Tage-Woche), was die DRV auch bestätigt hat = dürfen Sie so machen/keine 'Beeinträchtigung' der EM-Rente. Die 2. Frage ist auch die "halte ich damit auch die zulässige Hinzuverdienstgrenze ein oder ist meine Rente deswegen zu kürzen?" Die Hinzuverdienstgrenze beträgt inzwischen 6300 € im Jahr - bei Ihnen ist der steuerrechtlich ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit maßgebend. Liegen Sie drunter = alles OK, da kommen ja grad mal 'brutto' 2300 im Jahr bei raus. Die weitere Frage: > Muss ich darauf noch Abgaben leisten? An die DRV nicht - eine möglicherweise RV-pflichtige selbständige Tätigkeit ist bei diesem geringen Einkommen auszuschließen/eine weitere Mitteilungspflicht besteht nicht. Was KV/PV und ESt betrifft, müssen Sie die dafür zuständigen Stellen befragen, ob durch dieses zusätzliche Einkommen _dort_ Abgabenpflicht entsteht/kann die DRV nicht beantworten. Gruß w.
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