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Experten-Antwort

Honorartätigkeit in der passiven Phase der ATZ

von Elke16.09.2025 | 10:37
194 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich befinde mich in der passiven Phase meiner ATZ und möchte nun als Honorarkraft (Gutachtenerstellung) einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen und meine Expertise einsetzen. Mein Arbeitgeber hat mir bei der Unterzeichnung des Vertrages den Hinweis gegeben, dass ich während der passiven Phase nicht mehr als im Rahmen eines Minijobs verdienen darf. Wie verhält es sich mit einer freien Tätigkeit als Honorarkraft? Ich möchte nicht die ATZ Vereinbarung gefährden und Aufstockungsbeträge zurückzahlen müssen. Was muss ich beachten, um das zu vermeiden? Danke und herzliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen oder erkundigen Sie sich bei einem Experten für Arbeitsrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 16.09.2025 | 10:45
Ist keine Rentenfrage sondern betrifft Arbeitsrecht. Sprechen Sie mit Ihrem AG oder einem Arbeitsrechtler.
Königam 16.09.2025 | 11:03
Damit hat die Rentenversicherung nichts zu tun. Vermutlich dürfen Sie auch eine selbständige Tätigkeit nicht mehr als geringfügig ausüben. Das müssen Sie aber mit dem Arbeitgeber, als Ihrem Vertragspartner klären.
aaaam 18.09.2025 | 15:17
Die Tätigkeit der DRV melden und die Versicherungspflicht prüfen lassen.
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