Hallo, Jacky,
eine Waisenrente wird auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Dazu zählt auch ein Fernstudium, sofern Sie als ordentlich Studierende(r) immatrikuliert sind.
Bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über das 27. Lebensjahr hinaus.
Bitte reichen Sie zur Nachweisführung frühzeitig eine Studien-Unterlage beim Rentenversicherungsträger ein.
Hier sind auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei behilflich.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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