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HWR im Fernstudium?

von Jacky25.05.2007 | 14:13
1593 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich würde gerne bei der SGD ein Fernstudium zur Bürosachbearbeiterin beginnen. Meine Frage ist ob ich dann weiterhin meine Halbwaisenrente bekomme??? Bitte un Antwort. Ist dringend...

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.05.2007 | 13:35

Hallo, Jacky,

eine Waisenrente wird auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Dazu zählt auch ein Fernstudium, sofern Sie als ordentlich Studierende(r) immatrikuliert sind.

Bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über das 27. Lebensjahr hinaus.

Bitte reichen Sie zur Nachweisführung frühzeitig eine Studien-Unterlage beim Rentenversicherungsträger ein.

Hier sind auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei behilflich.

1 Antworten

lotscheram 25.05.2007 | 15:06
Hallo Jacky, wenn ich den Begriff Fernstudium richtig deute, verlagert sich die Qualifikation auf eine Zeit überwiegend außerhalb der Arbeitszeit. Wenn von Ihnen keine Verdienste aus beruflicher Tätigkeit außerdem erzielt werden, liegt ja noch keine wirtschaftliche Selbständigkeit vor, dürfte sich daher an der Zahlung der Halbweisenrente nichts ändern. Hinweis: Vielleicht selbst auch den Rentenservice unter 0800 1000 4800 anrufen, ist gebührenfrei, und dort hinterfragen.
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