Hallo Dieter,
Es ist richtig, dass die neue Pfändungsfreigrenze seit dem 01.07.2024 bei 1492 Euro für alleinstehende Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen für weitere Personen beträgt. Beträge, die über diese Freigrenze hinausgehen können teilweise gepfändet werden.
Als Arbeitgeber können Sie sich bei Fragen zu Lohnpfändungen an verschiedene Stellen wenden :
1. Industrie- und Handelskammer ( IHK ): Viele IHKs bieten Informationen und Unterstützung zu rechtlichen Fragen, einschließlich Lohnpfändungen.
2. Verbraucherzentrale : Diese bietet allgemeine Informationen und kann Ihnen bei spezifischen Fragen weiterhelfen.
3. Zollamt : In Deutschland ist das Zollamt die zuständige Behörde, die Lohnpfändungen im Auftrag der Gläubiger durchführt.
4. Anwalt : Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Anforderungen und Pflichten korrekt zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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