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Experten-Antwort

Ich bin Arbeitgeber ,eine Mitarbeiterin hat eine Lohnpfändung, die neue Freigrenze beträgt rund 1492 €

von Dieter24.07.2024 | 09:14
189 Ansichten
8 Antworten
Stimmt es das darüber hinaus noch 30 % über der Pfändungsfreigrenze vom Arbeitnehmer einbehalten werden kann ?wenn ja wo ist es nachlesbar, meine Lohnbuchhaltung sagt sowas gibt es nicht? Beispiel Brutto 2539€ - Abzüge 746 € = netto 1792 € plus 49 € Fahrgeld = 1841,74 Die Frau hat schon eine Abzahlung von 120 € zu laufen 1792 - 1492 = 300 € (von den 1492 zahlt sie schon 120 € ab) darf die Lohnbuchhaltung von diesen 300 € noch 30 % dem Arbeitnehmergehalt zurechnen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2024 | 13:18

Hallo Dieter,

 

Es ist richtig, dass die neue Pfändungsfreigrenze seit dem 01.07.2024 bei 1492 Euro für alleinstehende Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen für weitere Personen beträgt. Beträge, die über diese Freigrenze hinausgehen können teilweise gepfändet werden.

Als Arbeitgeber können Sie sich bei Fragen zu Lohnpfändungen an verschiedene Stellen wenden :

 

1. Industrie- und Handelskammer ( IHK ): Viele IHKs bieten Informationen und Unterstützung zu rechtlichen Fragen, einschließlich Lohnpfändungen.

 

2. Verbraucherzentrale : Diese bietet allgemeine Informationen und kann Ihnen bei spezifischen Fragen weiterhelfen.

 

3. Zollamt : In Deutschland ist das Zollamt die zuständige Behörde, die Lohnpfändungen im Auftrag der Gläubiger durchführt.

 

4. Anwalt : Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Anforderungen und Pflichten korrekt zu erfüllen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

7 Antworten

Oh jeam 24.07.2024 | 09:31
Was hat die Rentenversicherung mit eine Lohnpfändung zu tun?
Falsche Baustelleam 24.07.2024 | 09:48
Sie kaufen Ihr Nackensteak beim Friseur?
Fliederam 24.07.2024 | 09:51
Wenn Sie als Arbeitgeber keine Ahnung haben, sollten Sie entweder jemanden fragen, der für so etwas zuständig ist und sich auskennt (kleiner Tipp: die Rentenversicherung ist es definitiv nicht) oder vielleicht Ihr Geschäftsmodell überdenken.
Jupjupam 24.07.2024 | 10:19
Das stimmt, nachzulesen im paragraph 850c ZPO Absatz 3
Kaum zu glauben!am 24.07.2024 | 12:23
Bei so einem inkompetenten Arbeitgeber möchte ich nicht beschäftigt sein!🤦‍♂️
Du meine Güte am 24.07.2024 | 13:43
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