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Experten-Antwort

ich dachte die Berechnung wäre einfacher - Schwerbehinderten Rente

von Fischer09.12.2017 | 19:37
540 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich dachte die Berechnung wäre einfacher! Ich bin 49 Jahre (geb.September 1968). Mein Grad der Behinderung liegt bei 50. Aktuell habe ich 32 Jahre gearbeitet. Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen, und wann kann ich frühstens mit Abzügen in Rente gehen? Ich habe dazu keine verständlichen Hinweise gefunden. Wer kann helfen? Vielen Danke! Fischer

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2017 | 10:04

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt für den Jahrgang 1968 folgendes:

Künftiger normaler Rentenbeginn: 65

Frühester vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag von 10,8 Prozent: 62

1 Antworten

W*lfgangam 10.12.2017 | 19:51
Hallo Fischer, für Ihren Jahrgang ist die Altersrente für behinderte Menschen mit Alter 62 möglich, dann mit 10,8 % Abschlag. Ohne Abschlag erst mit 65. Bis dahin reduziert sich der Abschlag um jeweils 0,3 % für jeden späteren Monat des Rentenbeginns. Nachlesen können Sie das auch in dem verständlichen Merkblatt der DRV über alle Altersrentenarten, hier (Seite 15 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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