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Experten-Antwort

Ich habe Krebs mit 17

von Mutti19.02.2025 | 10:07
230 Ansichten
14 Antworten
Ich werde jetzt mit 17 wahrscheinlich erwerbsgemindert. Mit 15 habe ich ein Kind bekommen. Ich befinde mich noch in der Schule wenn ich nicht krank wäre. Mir wurde jetzt gesagt dass ich trotzdem Aarons Rente beantragen könnte weil ich ein Kind hab oder müssen diese Zeiten nach dem 17. Lebensjahr liegen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2025 | 14:48

 

Hallo,

 

Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ist die Erfüllung der erforderlichen Wartezeit von fünf Jahren. Diese Wartezeit wird durch Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge erfüllt. Zu den Pflichtbeiträgen zählen unter anderem Zeiten der Kindererziehung. (Pro Kind werden drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt, unabhängig von der Vollendung des 17. Lebensjahres.)

 

In dem Falle einer Schulausbildung ist auch eine vorzeitige Wartezeiterfüllung möglich. Die Wartezeit gilt als vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (hierzu zählt auch die Schulausbildung) voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge haben. Auch hier zählt zu den Pflichtbeiträgen die Kindererziehungszeit.

Vgl. §53 SGB VI

 

Um zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen erfüllt sind, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hierfür kann ein Termin in einer Beratungsstelle sinnvoll sein.

13 Antworten

Rente am 19.02.2025 | 10:12
Nein müssen sie nicht. Pflichtbeiträge zählen auch vor dem 17. Lebensjahr.
Muttiam 19.02.2025 | 10:14
Erwerbsminderungsrente sollte das heißen. Entschuldigung
Muttiam 19.02.2025 | 10:14
Mutti schrieb

Erwerbsminderungsrente sollte das heißen. Entschuldigung

Mir wurde mit den zwei Punkten so eine hohe Rente ausgerechnet ich kann es gar nicht glauben
Abwarten!am 19.02.2025 | 11:28
Mutti schrieb

Mir wurde mit den zwei Punkten so eine hohe Rente ausgerechnet ich kann es gar nicht glauben

Nichtsozialistischen voreilig. So schnell erhält man keine Erwerbsminderungsrente.
Maximiliane am 19.02.2025 | 12:52
Märchen aus 1001 Nacht. Schämen Sie sich so eine schreckliche Erkrankung für Ihre Geschichten zu nutzen
Beratung bei der DRVam 19.02.2025 | 12:57
Anti - Maximilianeam 19.02.2025 | 13:32
Maximiliane schrieb

Märchen aus 1001 Nacht. Schämen Sie sich so eine schreckliche Erkrankung für Ihre Geschichten zu nutzen

Schämen muss sich in diesem Forum nur einer, Du!🤦‍♂️
Muttiam 19.02.2025 | 14:03
Beratung bei der DRV schrieb

https://www.rentenfuchs.info/erwerbsminderungsrente-auszubildende/

Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen DRV-Rentenversicherungsträger beraten lassen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html

Ja danke, dort war ich. Der hat mir mit meinen ca. zwei Punkten aus der Kindererziehungszeit und der Zurechnungszeit bis 66 diese relativ hohe Rente berechnet. Und dort habe ich auch den EM Rentenantrag gestellt
Karl der Käferam 19.02.2025 | 15:25
Maximiliane schrieb

Märchen aus 1001 Nacht. Schämen Sie sich so eine schreckliche Erkrankung für Ihre Geschichten zu nutzen

Da läuft Dein Erbsnhirn wieder auf vollen Touren, und das Ergebnis ist wie immer Grütze!
Losseram 19.02.2025 | 15:36
Maximiliane schrieb

Märchen aus 1001 Nacht. Schämen Sie sich so eine schreckliche Erkrankung für Ihre Geschichten zu nutzen

Außerdem ist Krebs heilbar. Da kann man sehr gut mit arbeiten. Ansonsten müsste ja das Kindchen sofort ins Heim oder zur Pflegefamilie bei einer so sterbenskranken Mutter.
Schadeam 19.02.2025 | 17:38
Mutti schrieb

Ja danke, dort war ich. Der hat mir mit meinen ca. zwei Punkten aus der Kindererziehungszeit und der Zurechnungszeit bis 66 diese relativ hohe Rente berechnet. Und dort habe ich auch den EM Rentenantrag gestellt

Dann braucht doch niemand mehr (auch Sie nicht) im Forum schreiben. Der Antrag ist geszellt, dieser wird geprüft und wenn es eine Rente gibt, sehen Sie aus dem Rentenbescheid ob die bei der Beratung genannte Rentenhöhe hinkommt oder nicht. Da braucht doch niemand theoretisch grübeln....
Maximiliane am 19.02.2025 | 20:33
Karl der Käfer schrieb

Da läuft Dein Erbsnhirn wieder auf vollen Touren, und das Ergebnis ist wie immer Grütze!

Karl der Käfer wurde nicht gefragt man hatte ihn einfach weg gejagt. Wenn Ihr nicht merkt, dass hier der Märchenerzähler am Werk ist, dann weiß man doch, wessen geistig Kind Sie sind
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