Die Frage der Nachprüfung des Gesundheitszustandes bei bereits bewilligten Renten wegen Erwerbsminderung wird in diesem Forum regelmäßig diskutiert, vgl. Suchfunktion "nachprüfung" etc.
Wann dies zutrifft (u.a. gibt es keine feste Altersgrenze), hängt vom Einzelfall ab und kann Ihnen folglich auch nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden.
MfG