Der Empfehlung zunächst das Versicherungskonto zu klären (Auslandszeiten usw.)
und einen Antrag auf Beitragserstattung zu stellen kann gefolgt werden
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Der Empfehlung zunächst das Versicherungskonto zu klären (Auslandszeiten usw.)
und einen Antrag auf Beitragserstattung zu stellen kann gefolgt werden
Hallo Zeus,
Wolfgang hat schon recht mit seinen Ausführungen, vor allem auch bezüglich der Frage, ob sich die Zahlung von freiwilligken Beiträgen lohnt.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Beiträge erstatten zu lassen. Allerdings werden freiwillige Beiträge nur zur Hälfte ausgezahlt.
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