Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ich will keine Zwangsverrentung

von Fischer27.03.2018 | 17:40
2478 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich (62 J. alt) bin seit 12/2016 krankgeschrieben. Im April 2017 habe ich ohne Aufforderung der KK eine Reha gemacht. Laut dem Bericht der Reha-Klinik bin ich als arbeitsunfähig auf Dauer einzustufen. Meine Ärzte halten die Verrentung für verfrüht, weil die Therapie erfolgreich verläuft. Ich habe den GdB von 100% und werde sicher 80-90% der Leistungsfähigkeit eines gesundes Menschen besitzen, was mir übrigens von einem Tumorboard attestiert wurde. Mein Ziel ist die Widerherstellung meiner Gesundheit in diesem Rahmen. Die KK versuchte über die DRV den Reha-Antrag sofort umzudeuten, dagegen habe ich Widerspruch wegen der materiellrechtlichen Fehler (kein ausssagefähiges MDK-Gutachen, fehlendes Ermessungsvermögen) und Verfahrensfehler (Verletzung der Beratungspflicht) eingelegt. Seit 01/210 ruht das Rentenermittlungsverfahren bei DRK. Inzwischen habe ich den Aussteuerungsbescheid zum 06/2018. Ich werde danach beim AfA das ALG 1 nach §145 SGD III (Nahtlosigkeitsregelung) stellen, da ich noch voraussichtlich über 6 Monate krankgeschrieben werde, aber ich stehe mit meinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Ich hoffe, dass ich nicht zu sehr lange ALG 1 beziehen werde und möchte wieder in meinen Beruf einsteigen. Meine Fragen: 1. Wird die AfA mich zum neuen Reha-Antrag auffordern oder wird sid versuchen, den alten Reha-Antrag umzudeuten, was der KK bis jetzt nicht gelungen ist? 2. Bin ich verpflichtet, der AfA mitzuteilen, dass ich bereits einen Reha gemacht habe und ein Rentenermittlungsverfahren z.Z. ruht? 3. Welche Möglichkeiten hat die AfA? Kann sie mich über die DRV zwangsverrenten, da ich befürchte, dass die ärztlichen Atteste, die optimistisch den Verlauf der Behandlung einschätzen, in Augen von AfA und wahrscheinlich auch der DRV keinen großen Wert haben? Ich will keine Zwangsverrentung, da ich noch 3-4 Jahre arbeiten kann. Meine Krankheit ist schlimm, die Prognosen waren zur Zeit der Krebsrezidiv-Feststellung nicht sehr rosig, man sprach von ca. 5 Jahren Lebenserwartung. Inzwischen sieht es viel besser aus, aber das Bericht der Reha-Klinik ist vernichtend: DAUER AU. Was soll man tun? Fischer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fischer,

bei Krankengeld und Arbeitslosengeld handelt es sich um nachrangig verpflichtende Leistungen. Das heißt, sofern ein Rentenanspruch besteht, weil man nicht nur vorübergehend arbeitsunfähig ist und/oder dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung steht, haben Krankenkasse und Arbeitsamt die Möglichkeit und Verpflichtung, einen ggf. vorrangig bestehenden Rentenanspruch prüfen zu lassen. Als Leistungsbezieher haben Sie hier grundsätzlich ein eingeschränktes Dispositionsrecht.

Es kann also tatsächlich sein, dass das Arbeitsamt nach Begutachtung durch seinen Sozialmedizinischen Dienst Sie ebenfalls zur Rentenantragstellung auffordert. Ob und unter welchen Bedingungen dies tatsächlich geschieht, wäre mit dem Arbeitsamt abzuklären. Selbstverständlich sind Sie bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Warum?am 27.03.2018 | 19:38
Sorry, wenn die Prognose nur noch diese kurze Zeit sein soll, warum will man sich bei solch einer schweren Erkrankung noch zur Arbeit quälen? Das kann doch nur ein Fake sein!
W*lfgangam 27.03.2018 | 19:47
Hallo Fischer, Sie erwarten Leistungen/ALG von der Afa, die Afa erwarten von Ihnen vollständige und richtige Angaben im ALG-Antrag ...und ruckzuck ist Ihre Vorgeschichte bekannt, also spielen Sie mit offenen Karten - die Afa ist ja auch nicht *blöd, wenn jemand nach Aussteuerung KG dort aufläuft und sich spontan für vermittlungsfähig hält ;-) Auf den Reha-Zug wird die Afa vielleicht trotzdem/zusätzlich aus deren Sicht formell aufspringen (um die eigenen Ersatzansprüche zu sichern), auch wenn die ja gerade erst lief und Sie sich nun im hängenden Rentenverfahren/Widerspruch befinden ...hängt von Ihrem örtlichen Sachbearbeiter Afa ab, wie tief der Bock hat, in die Hängepartie mit einzusteigen. Die Afa wird vermtl. die Entscheidung daher/dann abwarten und Ihnen das ALG bis zur endgültigen Entscheidung bewilligen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html Gruß w.
Fischeram 29.03.2018 | 12:23
Herzlichen Dank an Wolfgang und den DRV-Experten. Ich werde mit den offenen Karten spielen und der AfA anzeigen, dass ein Rentenverfahren nach der Reha (AHB) ruht. Schade, dass das Reha-Bericht mir erst jetzt liegt, dieser ist fehlerhaft inhaltlich und faktisch. Zu keinem Zeitpunkt habe ich starkes Rentenbegehren zum Ausdruck gebracht und niemals habe so viele Behandlungen gehabt. Es stand nur fest, dass ich weiter AU geschrieben werden muss, weil ich eine Langzeit-Therapie, die voraussichtlich noch über 6 Monate nach der Aussteuerung dauern wird. Ich hoffe, dass ich noch in den Beruf einsteigen werde, aber ich darf nicht zu früh einsteigen. Man sieht an manchen Sportlern nach den schweren Verletzungen, dass sie zu früh wieder eingestiegen sind und den Belastungen noch nicht gewachsen waren. Die AfA und DRV möchten mir bitte die Zeit zur Genesung geben und ich möchte nicht in den Spiel einsteigen, in dem Behörden vorrangig ihre Interessen verfolgen. Ich bin doch kein Bauer, den eine Behörde in die Richtung schieb, die ihr finanztechnisch am lukrativsten erscheint. Fischer
Fischeram 29.03.2018 | 12:23
Herzlichen Dank an Wolfgang und den DRV-Experten. Ich werde mit den offenen Karten spielen und der AfA anzeigen, dass ein Rentenverfahren nach der Reha (AHB) ruht. Schade, dass das Reha-Bericht mir erst jetzt liegt, dieser ist fehlerhaft inhaltlich und faktisch. Zu keinem Zeitpunkt habe ich starkes Rentenbegehren zum Ausdruck gebracht und niemals habe so viele Behandlungen gehabt. Es stand nur fest, dass ich weiter AU geschrieben werden muss, weil ich eine Langzeit-Therapie, die voraussichtlich noch über 6 Monate nach der Aussteuerung dauern wird. Ich hoffe, dass ich noch in den Beruf einsteigen werde, aber ich darf nicht zu früh einsteigen. Man sieht an manchen Sportlern nach den schweren Verletzungen, dass sie zu früh wieder eingestiegen sind und den Belastungen noch nicht gewachsen waren. Die AfA und DRV möchten mir bitte die Zeit zur Genesung geben und ich möchte nicht in den Spiel einsteigen, in dem Behörden vorrangig ihre Interessen verfolgen. Ich bin doch kein Bauer, den eine Behörde in die Richtung schieb, die ihr finanztechnisch am lukrativsten erscheint. Fischer
Fischeram 29.03.2018 | 12:23
Herzlichen Dank an Wolfgang und den DRV-Experten. Ich werde mit den offenen Karten spielen und der AfA anzeigen, dass ein Rentenverfahren nach der Reha (AHB) ruht. Schade, dass das Reha-Bericht mir erst jetzt liegt, dieser ist fehlerhaft inhaltlich und faktisch. Zu keinem Zeitpunkt habe ich starkes Rentenbegehren zum Ausdruck gebracht und niemals habe so viele Behandlungen gehabt. Es stand nur fest, dass ich weiter AU geschrieben werden muss, weil ich eine Langzeit-Therapie, die voraussichtlich noch über 6 Monate nach der Aussteuerung dauern wird. Ich hoffe, dass ich noch in den Beruf einsteigen werde, aber ich darf nicht zu früh einsteigen. Man sieht an manchen Sportlern nach den schweren Verletzungen, dass sie zu früh wieder eingestiegen sind und den Belastungen noch nicht gewachsen waren. Die AfA und DRV möchten mir bitte die Zeit zur Genesung geben und ich möchte nicht in den Spiel einsteigen, in dem Behörden vorrangig ihre Interessen verfolgen. Ich bin doch kein Bauer, den eine Behörde in die Richtung schieb, die ihr finanztechnisch am lukrativsten erscheint. Fischer
Grokoam 29.03.2018 | 16:12
Er hat im Prinzip doch Recht, Ist jemand Krank, soll er Krankengeld bekommen, dafür hat er mit 62 Jahren wohl lange genug einbezahlt. Hat er das Rentenalter mit 66 oder 67 erreicht soll er verrentet werden. Das System Arbeitslosenkasse / DRV / Rentner / Krankenkasse pervertiert zu Lasten der Versicherten das System. Kranke / Arbeitslose werden zu Lasten der Rentenversicherung und Kosten der Versicherten Zwangsverrentet. Dies ist eine Pervertierung des Systems zu Lasten der Versicherten. Der Versicherte muss selbst entscheiden, ob er in Rente mit Abzügen ohne Ende geht. Er wird von der DRV und Krankenkasse oder Arbeitslosenkasse bevormundet. Hallo Demokratie
Du hast nichts kapiert vom Solidarprinzip.
Anonym!am 30.03.2018 | 02:31
Herr Fischer, Sie gehören leider zu den Menschen, die meinen, er sei der Erste in dieser Lage und meinen, dass alles sei noch nicht durchgekaut. Oder mit anderen Worten, ist jetzt nicht böse gemeint, Sie denken wie jemand, der aus Deutschland nach Spanien auswandern will und denkt, dass er die kluge Idee hat, mit Thüringer Bratwurst das große Geld zu machen. Nur dieser Auswanderer will es nicht verstehen, dass schon Andere vor ihm auch diese Idee hatten. So ähnlich ist ihr Fall auch. Es ist schon längst alles ausprozesiert. Die Krankenkasse haben sich wasserfest ins Gesetz schreiben lassen. Das ist alles schon ausprozesiert. Wie der Name sagt, es ist eine Zwangsverrentung. Ihre Meinung interessiert niemanden mehr. Ebenso was ihr behandelnder Arzt sagt. Er sagt natürlich das, was Sie hören wollen. Schließlich sind Sie sein Kunde, pardon, Patient. Die Nahtlosigkeitsvereinbarung wird nicht funktionieren. Die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse werden mehrmals bei der Rentenversicherung anfragen, was nun mit dem Antrag geworden ist. Wenn Sie den Antrag nicht stellen, wird den Beiden angewortet, dass Sie nicht mitwirken. Die Folge ist, dass die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse Ihnen das Krankengeld in Rechnung stellen werden. Sie können dann gerne vor das Sozialgericht gehen. Das Gericht wird sagen, "Gesetzte ist Gesetz, ob es Ihnen passt oder nicht" und die Sache wir abgelehnt. Denken Sie daran, Sie sind nicht der Erste und nicht der Letzte in dieser Lage. Aber Sie denken, dass Sie der Erste sind, der diesen Gesetzeszaun durchbrechen kann. Genau wie der Auswandere oben, der meint, er wird der Erste sein, der mit Thüringer Bratwurst in Spanien leben kann.
Fischeram 03.04.2018 | 16:37
Nun gut: ich bin bald im Bermuda-Dreieck, d.h. im Dreieck KK-DRV-AfA. Jede Behörde wird zuerst das tun, was für sie sinnvoll erscheinen wird. Die KK wird hoffen, ihre KG-Zahlungen zurückerstattet zu bekommen, die AfA wird versuchen, dass die Nahtlosigkeit (ALG 1) nicht zu lange dauern wird und der DRV wird die Meinung der KK und AfA nur peripher interessieren. Und alle 3 Behörden interessiert meine Meinung als Versicherte, der in allen Kassen fleißig eingezahlt hat, am wenigsten. Ich werde versuchen, einigermaßen unbeschadet die nächsten Jahre zu überstehen. Die grüne Wiese der sozialen Gerechtigkeit kann noch warten. Ich werde alles tun, um sozial verträgliches Ableben zu vermeiden und kein Sponsor von Bundesrepublik Deutschland und ihrer Behörden zu werden.
Oh mein Gottam 05.04.2018 | 08:48
und wie üblich das undifferenzierte "Beamten bashing". Das Gejammer hilft wem ?!
Verstehe ich voll und ganzam 05.04.2018 | 09:04
Auswandern liegt voll im Trend.
Mehr fällt Ihnen nicht dazu ein Groko ? Auswandern ? Sie verteidigen Ihre Pfründe ! Wenn Bürger welche im Prinzip seit Geburt bis zum 62 Lebensjahr und weiter Krankenversichert waren und weniger Rente als Hartz 4 Empfänger mit 1 Berufsjahr Arbeit bekommen, über Verwaltungen Zwangsverrentet werden, das finden Sie normal ? Zeigen Sie doch mal auf, mit welchen Regeln er sich gegen dies System mit Einsprüchen / Gesetzen / wehren kann ? Sind wir eine Demokratie oder eine Verwaltungseinheit ? Diktatur ? Eine armselige Argumentation, einer privilegierten Verwaltung Grüsse. ( Ich würde Sie gerne bei der empfohlenen Auswanderung / Russland Sibirien ? dabeihaben )
Grokoam 05.04.2018 | 08:50
Auswandern liegt voll im Trend.
Kaiseram 05.04.2018 | 12:08
Zitat von Verstehe ich voll und ganz anzeigenausblenden
Mehr fällt Ihnen nicht dazu ein Groko ? Auswandern ? Sie verteidigen Ihre Pfründe ! Wenn Bürger welche im Prinzip seit Geburt bis zum 62 Lebensjahr und weiter Krankenversichert waren und weniger Rente als Hartz 4 Empfänger mit 1 Berufsjahr Arbeit bekommen, über Verwaltungen Zwangsverrentet werden, das finden Sie normal ? Zeigen Sie doch mal auf, mit welchen Regeln er sich gegen dies System mit Einsprüchen / Gesetzen / wehren kann ? Sind wir eine Demokratie oder eine Verwaltungseinheit ? Diktatur ? Eine armselige Argumentation, einer privilegierten Verwaltung Grüsse. ( Ich würde Sie gerne bei der empfohlenen Auswanderung / Russland Sibirien ? dabeihaben )
Sie haben es wirklich sehr schlimm! Aber so ist der Deutsche. Neiddebatten bei Bratwurst und Bier, statt froh zu sein, dass es einem viel besser geht als den meisten Menschen. Sie tun mir einfach nur leid.
Hallo Herr Kaiseram 05.04.2018 | 13:22
Hallo Herr Kaiser, gehen Sie einfach nur auf das Problem der Zwangsverrentung eines Bürgers ein, welche Ihm mit 62 Jahren droht, bzw. wenn ich das richtig lese geschieht. Das mit der Bratwurst, lassen Sie schlicht aussen vor. Geben Sie im Ratschläge, wie er gegen die Krankenkasse und DRV vorgehen kann. Grüsse
Sie haben es wirklich sehr schlimm! Aber so ist der Deutsche. Neiddebatten bei Bratwurst und Bier, statt froh zu sein, dass es einem viel besser geht als den meisten Menschen. Sie tun mir einfach nur leid.
Grokoam 05.04.2018 | 13:26
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Auswandern liegt voll im Trend.
Mehr fällt Ihnen nicht dazu ein Groko ? Auswandern ? Sie verteidigen Ihre Pfründe ! Wenn Bürger welche im Prinzip seit Geburt bis zum 62 Lebensjahr und weiter Krankenversichert waren und weniger Rente als Hartz 4 Empfänger mit 1 Berufsjahr Arbeit bekommen, über Verwaltungen Zwangsverrentet werden, das finden Sie normal ? Zeigen Sie doch mal auf, mit welchen Regeln er sich gegen dies System mit Einsprüchen / Gesetzen / wehren kann ? Sind wir eine Demokratie oder eine Verwaltungseinheit ? Diktatur ? Eine armselige Argumentation, einer privilegierten Verwaltung Grüsse. ( Ich würde Sie gerne bei der empfohlenen Auswanderung / Russland Sibirien ? dabeihaben )
Sie haben es wirklich sehr schlimm! Aber so ist der Deutsche. Neiddebatten bei Bratwurst und Bier, statt froh zu sein, dass es einem viel besser geht als den meisten Menschen. Sie tun mir einfach nur leid.
Wo siehst Du in meinem Beitrag Neid? Was an "Arbeit" ist denn, für Dich, anrüchig? Dein Mitleid schenk Ich Dir.
Kaiseram 05.04.2018 | 13:34
Zitat von Hallo Herr Kaiser anzeigenausblenden
Du hast nichts verstanden! Aber rege Dich nur weiter auf über das ach so ungerechte Sozialsystem in Deutschland. Kämpfe gegen Windmühlen! Das wird eher dazu führen, dass die DRV nicht so lange Rente für Dich zahlen muss und damit hast Du dann auch unfreiwillig Deinen Beitrag für die Stabilität des Sozialsystems geleistet.
Hallo " meine Gutsten"am 05.04.2018 | 13:41
geht bitte nur auf das Problem der Zwangsverrentung mit dem Alter von 62 Jahren bei Krankheit ein. Die Abzüge, welcher der ungewollte " Kranke Rentner " Zwangsweise bekommt. Ob er sich rechtlich gegen die DRV u Krankenkasse und wie ?? sinnvoll wehren kann. Macht es überhaupt sinn, gegen die Verwaltungen anzutreten ? Gelingt dies ? Oder ist es Mitarbeitern bei der DRV nicht möglich, einem Versicherten diese Auskünfte zu geben, ohne Nachteile zu erleiden ? Ist die Forum wirklich so offen und sozial wie es sein soll.? Gruss
Hallo Herr Kaiseram 05.04.2018 | 14:53
keine Antwort ist auch eine Antwort. Wieviel Rentenabzüge bekommt ein kranker Versicherter, welcher Zwangsverrentet mit 62 Jahren wird? Warum wird er mit der Zusammenarbeit der Krankenkasse verrentet. Grüsse
ob wohl Ihr Beitrag gelöscht wird ?am 05.04.2018 | 16:57
keine Antwort ist auch eine Antwort. Wieviel Rentenabzüge bekommt ein kranker Versicherter, welcher Zwangsverrentet mit 62 Jahren wird? Warum wird er mit der Zusammenarbeit der Krankenkasse verrentet. Grüsse
Starrsinn, Beratungsresistenz und Unbelehrbarkeit. Soviel negative Charaktereigenschaften wie Du hat auch nicht jeder. Wenn Du rentenrechtliche Fragen hast, eröffne einen eigenen Thread und versteck Dich nicht hinter anderen, die diese Fragen so gar nicht gestellt haben.
Hallo Herr Kaiser, für Versicherte der Krankenkasse und Versicherte der DRV Rentenkasse, wäre es doch hilfreich zu erfahren, wie Kranke in Zusammenarbeit mit der Rentenkasse zwangsversichert werden. Welche Abzüge z.B. mit 62 Jahren auf Kranke Menschen warten. Sind es pro Jahr 3,6% also um die 15% ? Abzug an der Rente. Warum geschieht dies. Was ist daran sozial ? Versicherte sollten dies doch erfahren, Herr Kaiser ? Grüsse
Nennt es wie Ihr wolltam 06.04.2018 | 08:42
Zwangsversicherung oder ? nach 78 Wochen wird die Krankengeld Zahlung eingestellt. Mit und Oohne Untersuchung ( laut Internet) Der " Gesunde " Kranke geht in die Arbeitslosenkasse. Dort wird er als nicht vermittelbar, mit Hilfe von Gesetzen und Weisungen zum Rentenantrag gebracht. Das beste wird für den Versicherten mit 62 sein, sich dagegen mit Anwalt massiv zu wehren. Um die Rentenabzüge etwas zu mildern ( 2 Jahre), sollte der Versicherte schauen, dass er einen Schwerbehindertenausweis mit hoher Ziffer bekommt. Dies mindert die Abzüge um so denke ich um etwa 7,2% . Dies ist eine " legale " Art Versicherte zur Erwerbsminderungsrente mit vollen Abzügen zu bekommen. ( im Krankheitsfall ) Auch wer diesen Begriff Zwangsverrentung scheut, kann diesen Vorgang im grosser Zahl im Internet nachlesen. Auch wer die halbe Wahrheit sagt, der lügt. Ihr solltet Euch schämen, Ihr Fachleute ? hier im Forum Dem Thread Ersteller wünsche ich gute Besserung und langes Leben Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026