Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Bernd,
wer macht denn die Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung geltend? Sie oder Ihre Frau?
Dementsprechend müssten die Angaben zu der Person, die unter Nummer 1 eingetragen wird, unter Punkt 15 bestätigt werden.
Zum Vordruck V0800 gibt es auch Erläuterungen im Vordruck V0810.
Hier ist unter Punkt 15 beschrieben, wie die Bestätigung der Personenstandsdaten erfolgen kann:
15 Bestätigung der Personenstandsdaten
Die Personenstandsdaten können hier durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung, deren Versichertenberater / Versichertenberaterinnen oder Versichertenältesten sowie durch
die anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkassen), aber auch durch die Versicherungsämter
beziehungsweise die Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen und die deutschen Auslandsvertretungen
bestätigt werden. Sofern die Bestätigung nicht vorgenommen wurde, ist eine entsprechende
Personenstandsurkunde einzusenden. Sollten Sie keine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Eheurkunde /
Lebenspartnerschaftsurkunde besitzen, die Sie uns im Original oder als Fotokopie oder Abschrift mit
Übereinstimmungsbestätigung einsenden können, ist auch eine Fotokopie des Personalausweises oder des
Reisepasses ausreichend.
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