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Ihr Artikel:

von Fragender18.05.2018 | 12:05
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Sie schreiben in einem Beitrag auf Ihrem Portal: " Der Vorteil der KVdR liegt in der Höhe der Beiträge: Beiträge zur KVdR werden nur für die gesetzliche Rente, die Betriebsrente ............. erhoben. " https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/ruerup-rente/vorsorg… Ich dachte die ganze Zeit, dass man für die Betriebsrente in der Rentenphase, Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil zur GKV zahlen muss ? Stimmt Ihre Aussage ? Oder gilt das nur für ganz bestimmte Betriebsrenten, ist das an irgendwelche Bedingungen geknüpft ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Fragender,

in dem von Ihnen genannten Beitrag werden die beitragspflichtigen Einnahmen aufgezählt, aus denen Mitglieder der KVdR ihre Beiträge zahlen müssen: "gesetzliche Rente, die Betriebsrente und Arbeitseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit".

Im Hinblick auf die gesetzliche Rente beteiligt sich der Rentenversicherungsträger an der Beitragstragung (aktuell i.H.v. 7,3%).

Sofern Sie als in der KVdR-versicherungspflichtiger Rentner zusätzlich Versorgungsbezüge erhalten, zahlen Sie aus diesen Bezügen den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung i.H.v. 14,6 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Beiträge aus Versorgungsbezügen werden jedoch nur dann erhoben, wenn der Versorgungsbezug 152,25 Euro monatlich übersteigt (1/20 der monatlichen Bezugsgröße).

Für weitere Fragen können Sie sich auch gern an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.

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