Guten Tag Fragender,
in dem von Ihnen genannten Beitrag werden die beitragspflichtigen Einnahmen aufgezählt, aus denen Mitglieder der KVdR ihre Beiträge zahlen müssen: "gesetzliche Rente, die Betriebsrente und Arbeitseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit".
Im Hinblick auf die gesetzliche Rente beteiligt sich der Rentenversicherungsträger an der Beitragstragung (aktuell i.H.v. 7,3%).
Sofern Sie als in der KVdR-versicherungspflichtiger Rentner zusätzlich Versorgungsbezüge erhalten, zahlen Sie aus diesen Bezügen den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung i.H.v. 14,6 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Beiträge aus Versorgungsbezügen werden jedoch nur dann erhoben, wenn der Versorgungsbezug 152,25 Euro monatlich übersteigt (1/20 der monatlichen Bezugsgröße).
Für weitere Fragen können Sie sich auch gern an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.