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Ihr Artikel-Arbeitslose und Beschäftigte in Altersteilzeit: Später in Rente

von Daker20.09.2007 | 13:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Aussage: Vertrauensschutzregelung von 2003 Nicht betroffen von der Änderung sind nach 1945 geborene Versicherte, die bereits bis Ende 2003 mit ihrem Arbeitgeber eine verbindliche Festlegung über das Ende ihres Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel eine Altersteilzeitregelung, getroffen hatten oder deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2004 bereits gekündigt war... können diese Arbeitnehmer weiterhin ab 60 Jahren Rente beziehen - allerdings mit bis zu 18 Prozent Abschlag- ist falsch. Es muß heißen: Arbeitsverhätnis vor dem 1.1.2004 gekündigt und nach dem 1.1.2004 beendet.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Danke für die Wiedergabe des Gesetzestextes. Jetzt haben wir es ganz genau.

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