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Ihr Newsletter vom 28.08.09

von Wolfgang28.08.2009 | 11:21
760 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ! In dem o.g. Newsletter schreiben Sie unter "Zugangsfaktor Rentenformel" dass ab sofort nur noch Frauen der Jahrgänge bis 1951 mit 60 in Rente gehen können. Deckt sich nicht mit meinem Wissensstand oder hat sich etwas kurzfristig geändert. Oder meinen Sie "mit 60 ohne Abschlag" ? Für Arbeitslose, unter bestimmten Voraussetzungen (Stichtag 01.01.2004, Jahrgang usw.) und für Schwerbeschädigte (Beginn der 50% nach 2001 ) sollte doch noch ein Zugang ab 60 mit Abschlägen möglich sein. Für eine Information danke ich im Voraus. Gruß Wolfgang Leistikow

3 Antworten

Wolfgangam 31.08.2009 | 20:56
Der Artikel führt aus, das ab sofort nur noch Frauen der Jahrgänge bis 1951, mit 60 in Rente gehen können. Dies ist nicht richtig! Denn es können auch Männer z.B. die, die einen Schwerbeschädigtenausweis (50 %) haben mit 60 Jahren unter abzug von 10,8 % vorzeitige Altersrente erhalten, weiterhin können Arbeitslose bis Jahrgang 1951, wenn Sie am Stichtag 01.01.2004 arbeitslos waren und zwischen dem 58 1/2 und dem 60. Lebensjahr mindestens 12Monate arbeitslos waren und die entsprechenden Versicherungszeiten erfüllt sind,vorzeitige Altersrente erhalten. Mit welchem Gesetz und wann sollen diese Vertrauenschutzregeln denn gekenzelt worden sein. Gruß Wolfgang
Wolfgangam 31.08.2009 | 20:34
Hallo Namensvetter :) Welche abweichenden Informationen haben Sie ? ...der Artikeln, insbesondere die Tabellen (auch zur AR Frauen, und unter besonderen Voraussetzungen für andere Rentenarten/beiderlei Geschlechter) sind fehlerfrei. Gruß w.
Wolfgangam 31.08.2009 | 21:33
Hallo Wolfgang, 'ab sofort' ist sich nicht richtig/übertrieben dargestellt ...die Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen der diversen Rentenarten - mit den Vertrauensschutzregelungen für die 'Altfälle' gelten schon ein paar Tage länger ...und haben auch weiterhin Bestand. Das redaktionell in 3 Zeilen zu fassen, ist als aktuelle (?) Nachricht schon mal ...hmm, gab wohl sonst nix Neues ...aber liest sich vielleicht gut ;-) Wer hat schon noch die Änderungen aus 2000/2003/2006 dazu im Kopf ?! Betroffene erkundigen sich eh individuell und wissen dann auf ihren Anspruch bezogen Bescheid. Das alles als Nachricht/Newsletter des Tages kurz und knapp als Aufmacher darzustellen, nunja ...die BILD machts noch kürzer - mit weniger Inhalt ;-)) Gruß w.
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