Hallo Schorsch,
auch ich gehe nicht bis zur letzten Konsequenz, man kann auch vorher zu einer Einigung kommen.
Fest steht jedenfalls, dass die KK die Krankengeldzahlung eingestellt hat, der Anwalt war eine Sozialrechtsberater der auch beim LG Bamberg zugelassen war.
Jedenfalls war es der Versuch der KK die KG-Zahlung einzustellen, obwohl die Rechtsgrundlage nicht gegeben war. Ich werte so etwas als Betrugsversuch. Basta.
Und auf diese Weise treiben die KK ihre Versicherten in den finanziellen RUIN.
Die Methoden sind übrigens im Bundestag bekannt, unerwünscht, aber keiner macht etwas dagegen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weden die Versicherten veraaäääppelt.
Bei Gesetzen ist es so, dass die Auslegung die größte Rolle dabei spielt.
Ich habe übrigens schon deutlichere Kommentare im Ärzteblatt geschrieben. Hat dort allerdings keine Folgen. Es hat mir auch noch kein Arzt dort widersprochen.
Ich wurde kürzlich sogar von einem ehemaligen Arzt, der früher die Rentenversicherung "vertrat" aufgefordert, weiterhin meine Meinung zu vertreten, bzw. die Tatsachen zu benennen. Er meinte, dass die Ärzte gar keine Zeit dazu haben, sich um alles zu kümmern, bzw. zu lesen.
Ich habe übrigens eine Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen für mindestens ein halbes Jahr, weil mein Defi mir das Leben retten musste - was ich wegen Schüttelfrost und hohem Fieber gar nicht gemerkt habe. Bei mir kann man das durch "Auslesen" meines eingebauten Computers nachweisen. Wenn ich nicht ins Krankhaus gegangen wäre, wüßte ich gar nichts von der Intervention des Gerätes und dürfte - falls ich mich dazu in der Lage fühlte - weiterhin ein KFZ steuern. (Unwissenheit schütz doch vor Strafe). Es gibt übrigens keine expliziten Verbote in der STVO. Es gilt allerdings das Strafgesetzbuch (so wie bei Alkohol am Steuer).
ABER: Jetzt gibt es auch einen - zwar kleinen Prozentsatz - an Autofahrern, denen das Herz ebenso plötzlich "stehen bleiben" kann und die sofort bewußtlos werden können. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, bei wem dies passieren kann. Es ist medizinisch noch nicht erforscht. Die dürfen allerdings weiterhin Autofahren. Viel Spaß im Verkehr. Passiert allerdings auch Berufskraftfahrern, die regelmäßig untersucht werden.
Müdigkeit im Straßenverkehr ist übrigens gefährlicher als leichter Alkoholgenuß. Aber so lange das sich nicht nachweisen lässt.....
Streng genommen wäre es eine Strafsache müde Auto zu fahren.
So ist das Leben - eben.