Hallo Lotte,
wenn sich die Frage darauf bezieht, ob Ihr Arbeitgeber eine Förderung (z. B. einen Eingliederungszuschuss) beanspruchen kann, so würde ich empfehlen, dass Sie sich an Ihren Reha-Fachberater wenden. Mit diesem können Sie dann ganz konkret abklären, ob die angestrebte Beschäftigung leidensgerecht und damit förderfähig ist oder nicht.
Grundsätzlich könnten Sie die Stelle natürlich auch dann ausüben, wenn Sie nicht leidensgerecht ist. Sie müssen sich dann aber im Klaren darüber sein, dass dann von Seiten der Rentenversicherung keine Förderung gewährt werden kann und Sie auf Kosten Ihrer eigenen Gesundheit arbeiten.
Restriktionen seitens der Rentenversicherung haben Sie jedoch nicht zu befürchten. Dies müsste auch für die Krankenkasse gelten, jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Ihnen dann kein Krankengeld gewähren würde, wenn Sie die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Diesbezüglich würde ich Ihnen aber empfehlen, sich einfach mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt abzuklären.