Guten Morgen, Maggy,
Kindererziehungszeiten werden, vereinfacht gesagt, für Kinder angerechnet, die in den ersten 3 Lebensjahren in Deutschland erzogen worden sind.
Da es einige Ausnahmen bei einer Erziehung im Ausland gibt, sollten Sie ggf. einen Antrag auf Anerkennung der Zeiten stellen, damit Ihr Einzelfall geprüft werden kann. Dies können Sie hier tun:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung