Hallo,
eine Hinterbliebenenrente an die Witwe wird gezahlt, wenn der Verstorbene eine eigene Rente oder eigene Ansprüche aus Deutschland hatte, wenn eine rechtskräftige standesamtlich/behördlich bestätigte Ehe geschlossen wurde und wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch besteht. Seit dem 01.01.2002 gilt zusätzlich noch die Regelung, dass die Ehe mindestens 12 Monate bestanden haben muss.
Die Staatsangehörigkeit der Witwe und der Wohnort der Witwe spielen keine Rolle.
Aber der Antrag auf Rente muss natürlich rechtzeitig von der Witwe gestellt werden (Empfehlung bis 12 Monate nach dem Tod spätestens)
Ais dem Ausland heraus ist dies online über die Homepage der Rentenversicherung möglich. Empfehlenswert ist aber die Antragstellung über ein Konsulat oder die Botschaft.
Beste Grüsse Ihr Expertenteam