Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

im krank aufforderung von krankenkasse

von Person 6306.03.2023 | 18:31
276 Ansichten
5 Antworten
hallo,ich 63 jahre wurde im januar krank aus der reha entlassen,berufsunfähig als krankenschwester,bin weiter krank und soll laut krankenkasse einen Antrag auf teilhabe am arbeitsleben stellen?soll ich mich umschulen in dem alter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2023 | 08:43

Guten Morgen Person 63,

der Antwort von Abschläge schließen wir uns an. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV und halten Sie den Entlassungsbericht der Reha bereit. Dort kann geklärt werden, ob ggf. sowieso ein Rentenverfahren eingeleitet wird und ggf. kann man dann auch dort einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben aufnehmen (ggf. aber erst mit einem weiteren Termin). Auf jeden Fall sollte diese Beratung für Sie zielführender sein als hier im Forum.

4 Antworten

KSCam 06.03.2023 | 19:05
Erkundigen Sie sich bei einer DRV Stelle über Ihre Möglichkeiten. Mit 63 sollte -35 Jahre vorausgesetzt- jederzeit Altersrente möglich sei. Bei weiterer Krakheit erhalten Sie bis zu 1,5 Jahre lang Krankengeld, berufliche Maßnahmen sind denkbar, an eine Umschulung (=neue Berufsausbildung) ist realistisch in diesem Alter nicht mehr zu denken, bis die abgeschlossen wäre sind Sie älter als 65 - würden Sie als Arbeitgeber in dem Alter einen Berufsanfänger einstellen?
Birgitam 06.03.2023 | 19:18
Das war bei mir genauso. Ich habe stattdessen einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt, der ging auch sang und klanglos durch. Und die Rente ist höher als jede vorgezogene Altersrente.
Abschlägeam 06.03.2023 | 22:15
hmmm... das ist wohl eher ein Hintertürchenversuch Ihrer Krankenkasse, Sie doch in eine Rente zu treiben, was sie 'offiziell' nicht darf. Denn wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mehr als sechs Stunden arbeiten können, gelten Sie nicht als Erwerbsgemindert. Und der 'Schutz' vor 1961 geboren (sind Sie das, oder werden Sie noch in 2023 64?) reicht nur für eine 'halbe' EM-Rente (wg. Berufsunfähig). Da müsste dann die KK dennoch weiter Krankengeld bezahlen, auf das dann eine halbe EM-Rente angerechnet werden würde, wenn die Krankheit bei Rentenbeginn immer noch besteht. Aber auch dafür müsste die DRV erst einmal ebenfalls eine 'Berufsunfähigkeit' feststellen (die Reha-Einschätzung reicht da noch nicht). Teilhabe am Arbeitsleben heißt aber auch nicht unbedingt 'Umschulung', da müsste die KK schon etwas konkreter werden, was sie denn meint, wie Ihr Arbeitsplatz umgestaltet werden könnte, damit Sie 'leidensgerecht' trotzdem weiter arbeiten können (auch das gehört unter LTA-Maßnahmen). Lassen Sie sich also auch noch von Ihrer zuständigen DRV beraten, welche Möglichkeiten Sie 'realistisch' hätten. Und je nachdem wie hoch Ihre EM-Rente wäre (ein Blick in die letzte Rentenauskunft hilft) zögern Sie das möglichst lange hinaus (wenn KG höher ist) oder stellen tatsächlich direkt einen Antrag auf EM-Rente. Auch da würde dann geprüft werden, ob LTA-Maßnahmen noch verhindern könnten, dass es zu einer Rente kommt. Aber auch die KK müsste dann erst einmal das Ergebnis abwarten und dürfte nicht vorzeitig das KG einstellen. Gucken Sie also noch einmal ganz genau in die Aufforderung der Krankenkasse (die Ihnen 'schriftlich' vorliegen muss, nur ein Anruf reicht nicht!!), welche Rechtsfolgen ein Nichtbeachten Ihnen dort 'angedroht' werden und nutzen Sie ggfs. (Krankengeld ist höher) dort angegebene Fristen höchstmöglich aus. Falls es zu einer vollen EM-Rente kommen sollte (warum nun genau auch immer), wäre die tatsächlich sicher höher als eine vorgezogene Altersrente und die Krankenkasse hat dann evtl. einen Erstattungsanspruch für parallele Zeiten. Der ist aber begrenzt auf den Zahlbetrag der Rente. Ein evtl. überschüssiges Krankengeld müssten Sie nicht selbst erstatten. Und wenn es nur eine halbe EM-Rente geben würde, dann sind Sie nah genug dran, diese dann bald in eine vorgezogene Altersrente umzuwandeln, die dann mindestens doppelt so hoch sein würde wie eine vorher bezogene halbe EM-Rente (Bestandschutz). Stöbern Sie mal ein bisschen noch hier durchs Forum durch Beiträge der letzten Tage, da finden Sie diesbezüglich mehrere Hinweise, weil es häufig vorkommt, dass Menschen in Ihrem Alter kurz vor einer möglichen Altersrente gesundheitlich gar nicht mehr wirklich können. Sie stehen also durchaus nicht alleine vor 'wie entscheide ich nun' :-) Alles Gute!
DaViam 07.03.2023 | 07:19
Hallo, eine Möglichkeit wäre auch die Kündigung ihres Arbeitsverhätnisses als Krankenschwester (aus medizinischen Gründen), dann hätten Sie sofort Anspruch auf ALO-Geld I für 24 Monate ohne Sperrfrist. Sie sollten sich natürlich vorher bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026