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im versicherungskonto sind außerdem noch folgende rentenrechtlich bedeutsame zeiten gespeichert?Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet 10.08.1980-23.03.1995

von R.M02.09.2025 | 15:34
213 Ansichten
4 Antworten
Sind diese zeiten im versicherungsverlauf zu sehen? weil berücksichtigungszeiten sind mit 5Monaten angegeben.

4 Antworten

Schadeam 02.09.2025 | 16:30
Wenn das so dasteht, ist das auch gespeichert, diese Zeit steht halt unterhalb der Liste im Verlauf. Ist halt technisch so gelöst.
Egon am 03.09.2025 | 07:03
Hier sollten Sie sich direkt bei der DRV beratenlassen, Nach meinem Wissenstand wurden erst ab 1.1.1992 Kinderberücksichtigungszeiten (KiBüz) bis zum 10.LJ durch ein Reformgesetz eingeführt und ab 1992 anerkannt, vorher gab es nur Kindererziehungszeiten ( KEZ)
Rentenschmiedam 03.09.2025 | 07:52
Guten Morgen, die BÜZ ist für den im Bescheid genannten Zeitraum grundsätzlich anerkannt worden. Aufgrund der Nachrangigkeit dieser Zeit gegenüber z.Bsp. Beitrags- oder Anrechnungszeiten kommt eine tatsächliche Berücksichtigung jedoch nur in Frage wenn es innerhalb des BÜZ-Zeitraumes vollständig unbelegte Kalendermonate gibt (teilweise belegte Monate gelten als ganz belegt). Daher wohl die Aussage im VV, dass 5 Kalendermonate mit BÜZ zu berücksichtigen sind. Mit besten Grüßen
Rentenschmiedam 03.09.2025 | 07:53
Egon schrieb

Hier sollten Sie sich direkt bei der DRV beratenlassen, Nach meinem Wissenstand wurden erst ab 1.1.1992 Kinderberücksichtigungszeiten (KiBüz) bis zum 10.LJ durch ein Reformgesetz eingeführt und ab 1992 anerkannt, vorher gab es nur Kindererziehungszeiten ( KEZ)

Die BÜZ sind doch schon anerkannt worden. Von daher sehe ich diesbzgl. jetzt keinen akuten Beratungsbedarf. Grundsätzlich kann es aber nie falsch sein einen Beratungstermin zu vereinbaren weil sich erfahrungsgemäß noch weitere Fragen auftun, sobald man über das Versicherungskonto und die zu erwartenden Leistungen der RV spricht. Mit besten Grüßen
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