Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Imke,
auch bei einem Antrag auf Papier wird grds. eine Einwilligung zum Datenaustausch Ihrerseits erbeten, Sie müssen jedoch keine Einwilligung erteilen, bzw. können Sie der Übermittlung der Daten widersprechen, insbesondere sofern es um den Austausch von Diagnosedaten geht.
Im Datenaustausch werden zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger insbesondere Daten ausgetauscht, welche im Falle der positiven Verbescheidung zur weiteren Bearbeitung des Reha-Verfahrens benötigt werden. Hierbei geht es beispielsweise um Daten zur Prüfung der Zuzahlung oder zur Prüfung des Übergangsgeldanspruchs. Zudem erhält Ihre Krankenkasse eine Mitteilung über die Entscheidung Ihres Reha-Antrages. Durch den maschinellen Datenaustausch wird eine schnellstmögliche Bearbeitung des Verfahrens gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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