Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

immer erst reha?

von karen29.03.2011 | 15:49
2524 Ansichten
12 Antworten
Hallo, ist es richtig das erst immer eine reha vor der em-rente ansteht? Danke für Eure Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2011 | 11:40

Dem Beitrag von „Sozialröchler“ wird zugestimmt, wenn er §9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI (Reha vor Rente) zitiert. Im Ergebnis kann es somit dahingestellt bleiben, ob der Versicherte erst einen Rehaantrag stellt und dieser wegen mangelnder Erfolgsaussicht in einen Rentenantrag umgedeutet wird oder aber die Reha bewilligt bekommt oder aber, der Versicherte stellt einen Rentenantrag und das Verfahren wird ggfs. ausgesetzt, da nach dem Grundsatz Reha vor Rente erst eine solche durchgeführt wird.

Zwingend muss also nicht immer erst eine Reha vor der Em-Rente durchgeführt werden.

11 Antworten

KSCam 29.03.2011 | 16:56
Nein das ist natürlich nicht richtig. Denken Sie mal über folgenden Fall nach: Ein Dachdecker fällt vom Dach und liegt anschließend auf Lebenszeit querschnittsgelähmt im Koma. Wäre Ihre These richtig, müssten man den in Reha schicken bevor er eine Rente bekommt. Sie sehen also dass es Fälle gibt in denen eine Reah ein "totaler Quatsch und rausgeworfenes Geld" wäre.
Zweifelam 29.03.2011 | 17:14
es sollte die DRV nicht unterschätzt werden, ,, Blinde wieder Sehend und ,,,,,, es könnte sich ja auch eine Verbessrung nach einer REHA einstellen - so wenigsten 3 Stunden am Tag noch gearbeitet werden könnte ,,,,
Elisabetham 29.03.2011 | 17:29
Die DRV schickt einen nur in eine Reha, wenn sie sich einen Erfolg bezüglich der Erwerbsfähigkeit sieht. Richtig an Wunderheilungen glauben die auch nicht. Mein Rentengutachter wollte mich in eine anthroposophische Klinik schicken. Da hat die DRV auch nicht mit gemacht.
Sozialröchler?am 29.03.2011 | 21:47
Wer einen schweren Schaden hat, wird auch nicht zur Wunderheilung einberufen.
Theoam 29.03.2011 | 23:24
Elisabeth schrieb

Hallo Theo!

Der Rentengutachter wollte mich nach Witten Herdecke schicken. Du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben.

Liebe Elisabeth -und auch an alle-leider- dummen Kommentatoren nach Ihnen! Anthroposophische Medizin nach Rudolf Steiner hat mit Wunderheilung nicht das Geringste zu tun.
Sozialröchler?am 30.03.2011 | 00:02
Theo schrieb
Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind. Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden. Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.
Theoam 30.03.2011 | 13:02
Sozialröchler? schrieb

Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.

Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden.

Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.

Liebe Elisabeth -und auch an alle-leider- dummen Kommentatoren nach Ihnen! Anthroposophische Medizin nach Rudolf Steiner hat mit Wunderheilung nicht das Geringste zu tun.
Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind. Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden. Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.
Wenn Sie sarkastische Äusserungen als Scherze verstehen, sollten Sie es vielleicht einmal als Statler oder Waldorf in der Muppet Show versuchen.
Elisabetham 30.03.2011 | 18:49
Hallo Theo! Die Anthroposophen haben wirklich nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen. Sie trainieren Linkshänder zu Rechtshändern um, weil sie Linkshänder für krank halten, und das ist nicht der einzige Grund weshalb ich ihre wissenschaftliche Kompetenz als fraglich einstufe.
Elisabetham 30.03.2011 | 21:51
Hallo Theo! Der Rentengutachter wollte mich nach Witten Herdecke schicken. Du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben.
Bärlaucham 30.03.2011 | 23:18
Wer gleich an die Rente denkt, so denken viele bei der Deutschen Rentenversicherung, der ist in der Regel faull und will nur nicht arbeiten. Also wird die Rente gleich mal abgelehnt. Wer zuerst Reha beantragt, beim dem glauben die Leute von der Deutschen Rentenversicherung, der will unbedingt wieder arbeiten und braucht nur eine vorübergehende Unterstützung. Also wird oft eine Reha bewilligt werden können. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026