Dem Beitrag von „Sozialröchler“ wird zugestimmt, wenn er §9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI (Reha vor Rente) zitiert. Im Ergebnis kann es somit dahingestellt bleiben, ob der Versicherte erst einen Rehaantrag stellt und dieser wegen mangelnder Erfolgsaussicht in einen Rentenantrag umgedeutet wird oder aber die Reha bewilligt bekommt oder aber, der Versicherte stellt einen Rentenantrag und das Verfahren wird ggfs. ausgesetzt, da nach dem Grundsatz Reha vor Rente erst eine solche durchgeführt wird.
Zwingend muss also nicht immer erst eine Reha vor der Em-Rente durchgeführt werden.
Hallo Theo!
Der Rentengutachter wollte mich nach Witten Herdecke schicken. Du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben.
Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.
Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden.
Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.
Wenn Sie sarkastische Äusserungen als Scherze verstehen, sollten Sie es vielleicht einmal als Statler oder Waldorf in der Muppet Show versuchen.Liebe Elisabeth -und auch an alle-leider- dummen Kommentatoren nach Ihnen! Anthroposophische Medizin nach Rudolf Steiner hat mit Wunderheilung nicht das Geringste zu tun.Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind. Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden. Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.
Hallo Theo!
Der Rentengutachter wollte mich nach Witten Herdecke schicken. Du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben.
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