Hallo Kerstin,
die Entscheidung, ob und ab wann eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn (ggfs. voll oder teilweise) vorliegt und wie lang diese möglicherweise andauert (befristet oder auf Dauer) wird durch den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers getroffen. In Verbindung mit dem jeweiligen Rentenantragsdatum ergibt sich daraus der entsprechende Rentenbeginn.
Weitere Ermittlungen, die daraufhin zu führen sind, werden individuell auf den Einzelfall abgestimmt durch den Sachbearbeiter eingeleitet. Hierzu gehört u.a. auch die Entscheidung im Einzelfall, ob noch Ermittlungen zum Hinzuverdienst einzuholen sind.
Liegen sämtliche Unterlagen vor, kann der Bescheid erteilt werden. Dann hängt es nur noch von der Zustellung durch den jeweiligen Postdienstleister ab, wann der Bescheid beim Versicherten eintrifft.