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Experten-Antwort

Immer Formulare zum Hinzuverdienst vor Bescheid?

von Kerstin11.07.2022 | 10:55
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8 Antworten

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Bekommt man immer Fragebögen zum Hinzuverdienst vor dem EMR Bescheid? Bin seit 18 Monaten im Krankengeld und nun ALG1 nach Nahtlosregelung. Habe aber ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kerstin,

die Entscheidung, ob und ab wann eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn (ggfs. voll oder teilweise) vorliegt und wie lang diese möglicherweise andauert (befristet oder auf Dauer) wird durch den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers getroffen. In Verbindung mit dem jeweiligen Rentenantragsdatum ergibt sich daraus der entsprechende Rentenbeginn.

Weitere Ermittlungen, die daraufhin zu führen sind, werden individuell auf den Einzelfall abgestimmt durch den Sachbearbeiter eingeleitet. Hierzu gehört u.a. auch die Entscheidung im Einzelfall, ob noch Ermittlungen zum Hinzuverdienst einzuholen sind.

Liegen sämtliche Unterlagen vor, kann der Bescheid erteilt werden. Dann hängt es nur noch von der Zustellung durch den jeweiligen Postdienstleister ab, wann der Bescheid beim Versicherten eintrifft.

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7 Antworten

KSCam 11.07.2022 | 11:07
Nein nicht immer. Entscheidet jeweils die Sachbearbeitung und hängt sicherlich vom Einzelfall und den Angaben im Antrag ab
Kerstinam 11.07.2022 | 12:10
Werden die Entscheidungen alle generell vom Sachbearbeiter getroffen? Also nach Prüfung durch den ärztlichen Dienst, entscheidet der Sachbearbeiter,ab wann EMR und ob dauerhaft oder befristet und wie lange der Bescheid braucht, um beim Versicherten anzukommen? Hier sind ja Experten, die das täglich tun...
Selbsterlebtam 11.07.2022 | 15:46
Bei mir nicht, ich hatte bereits nur noch eine Teilzeitstelle und bekam als erstes Teil EMR
Kerstinam 11.07.2022 | 15:56
Bekommt man immer Fragebögen zum Hinzuverdienst vor dem EMR Bescheid? Bin seit 18 Monaten im Krankengeld und nun ALG1 nach Nahtlosregelung. Habe aber ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
Bei mir nicht, ich hatte bereits nur noch eine Teilzeitstelle und bekam als erstes Teil EMR
Danke, dass mal jemand antwortet... Ich habe auch seit Jahren nur noch eine Teilzeitstelle und hab dies auch im Antrag angegeben.
Kerstinam 11.07.2022 | 16:03
Ich dachte, dies wäre ein Forum in dem Mitarbeiter der DRV antworten...Also Experten...
Betroffeneam 11.07.2022 | 16:02
Freilich, Klarheit hat man natürlich erst, wenn der Bescheid eingetroffen ist. Nachdem ich die "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst" mit - m. E. wichtig, es gibt nämlich mehrere Formulare, auf denen Einkommen anzugeben ist - Formular-Nr. R3500-00 SB Version 08008 zurückgesandt hatte, kam innerhalb 4 Wochen der Umwidmungsbescheid von einer dauerhaften Teil-EMR in eine befristete volle EMR. Ein Arbeitgeberformular war wie schon beim Erstantrag wieder auszufüllen, da die DRV auch z. B. eine Arbeitsmarktrente während des Antragsprozesses prüfen muss.
Schadeam 11.07.2022 | 16:35
Sie bekommen hier im Forum heute oder morgen sicher eine "Experten Antwort", die sehen Sie in rot und die kommt von dem Mitarbeiter, der zum Dienst im Forum eingeteilt ist. Dann antworten auch "Menschen wie du und ich" - manche davon sind DR%V Mitarbeiter, einige nicht und es sind auch Spaßvögel/Spinner dabei, denen es nicht verboten ist hier zu antworten. Tipp an Sie: fragen Sie möglichst genau das was Sie auch wissen wollen. Ihre erste Frage ging dahin, ob man immer nach den Zuverdienst per Formular gefragt wird. Das hat Ihnen der User @KSC (ist übrigens DRV Mitarbeiter) beantwortet, dass diese Formular nicht "immer" notwendig ist. Dann schieben Sie ne Frage nach wer denn entscheidet..... Einfacher wäre es wenn Sie gleich alles in einem fragen würden und nicht "häppchenweise". Aber wie gesagt: irgendwann kommt auch noch die Expertenantwort. LG
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