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Experten-Antwort

in Altersrente aus Voller Erwerbsminderungsrente

von Karl-18.04.2016 | 12:39
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10 Antworten

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aus Voller Erwebsminderungsrente in Altersrente ist ab wann möglich ? bin fast 63 seit EMR keine weiteren Einkommen möchte natürlich keine weiteren Abzug hinnehmen da ja schon 10,8 % mit eintritt in EMR in Abzug gebracht wurden ! sollte wohl jetzt schon möglich sein ???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-,

die vorzeitige Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente ist immer dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine der möglichen Altersrenten vorliegen.

Hierbei handelt es sich um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Eine Erhöhung der jeweiligen Altersrente wird sich nicht ergeben, da Sie keine weiteren Beitragsleistungen nach dem Eintritt der Erwerbsminderungsrente zurückgelegt haben. Auch ein Minus kann sich nicht ergeben, da für die Altersrente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, die bereits Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente waren.

Bitte lassen Sie über Ihren Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie Voraussetzungen für eine der genannten Altersrentenarten erfüllen und eine Umstellung bereits jetzt erfolgen kann.

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9 Antworten

Nahlaam 18.04.2016 | 13:19
Wenn Sie keine Schwerbehinderung haben, dann können Sie in die reguläre Altersrente erst mit 67 Jahren 2018 wechseln. Altersrente für Schwerbehinderte ist mit 60 Jahren und 7 Monaten ohne Abzüge möglich, die Abzüge aus der Erwerbsminderungsrente von 10,8 % bleiben Ihnen aber auch während jeder anderen Rentenform erhalten. Sollte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei Ihnen möglich sein, dann können Sie mit 63 Jahren und 2 Monaten in diese wechseln (wenn Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können).
Herz1952am 18.04.2016 | 15:06
So, wie ich Nahla verstanden habe, bleiben Ihnen die EM-Abschläge erhalten. Zu den Abschlägen kämen noch die Abschläge für die vorgezogenen Altersrenten hinzu. Basis für die Altersrenten dürfte allerdings die Brutto-Rente der gekürzten EM-Rente sein. Es kommt sicher noch eine Expertenantwort, damit die Sache für Sie eindeutig ist.
senf-dazuam 18.04.2016 | 17:28
@Groko: ein bisschen zu kurz gefasst, aber im Kern schon viel wahres ... @Karl-: Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… können Sie schnell prüfen, welche Altersrente ab wann möglich ist. Wenn Sie in 09/1953 geboren sind, wäre theoretisch seit 10/2015 die "Altersrente für langjährig Versicherte" möglich, wenn eine Vertrauensschutzregelung bei Ihnen greift. Ansonsten beginnt diese Altersrente für Sie in 10/2016. Die Abschläge aus der EM-Rente bleiben erhalten, es werden nicht noch einmal 10,8 % abgezogen! Wenn Sie parallel weiteres Einkommen hätten, würde Abschläge für diese Entgeltpunkte gesondert berechnet. Gehen Sie davon aus, dass sich eigentlich nur der Name, aber nicht der Betrag ändert.
W*lfgangam 18.04.2016 | 19:43
Hallo Herz1952, sind Sie 'neu' hier? ;-) > von senf-dazu: Gehen Sie davon aus, dass sich eigentlich nur der Name, aber nicht der Betrag ändert. was sicher auf 99 % der 'Umwandlungen' in Altersrente zutrifft. Wegen der 1 % Ungewissheit (könnte ja auch mehr werden/ab wann) suchen Sie eine Beratungsstelle auf und lassen sich Vergleichsberechnungen 01.10.2016 (AR langjährig Versicherte) und 01.05.2019 (Regelaltersrente) erstellen bzw. anfordern - bei Schwerbehinderung sehen die Vergleichsdaten schon wieder anders aus. Gruß w.
Herz1952am 18.04.2016 | 20:03
Sorry, habe doch glatt übersehen, dass es sich um abschlagsfreie Renten handelt. Ich bin im letzten Jahr 10 Jahre älter geworden, von 36 auf 46Jahre, daran wird es wohl liegen (smile).
W*lfgangam 18.04.2016 | 21:39
...schauen Sie noch mal genau hin/auf die Ausgangsfrage - und Sie altern um weitere 50 Jahre, eigentlich längst 'fällig' ... *g Gruß w.
Karl-am 19.04.2016 | 07:35
Aber jetzt nochmal etwas konkreter Jahrgang 53 fast 63 Jahre Alt 420 Monate Belegbare Zeiten (35 Jahre)langjährig Versichert 121 Monate Zurechnungszeiten VEMR 10,08 Jahre) Gesamt 541 Monate (45,08 Jahre) besonders Langjährig Versichert falls Zurechnungszeiten mitzählen ? seit VEMR keine weiteren Zeiten Einkünfte Ab wann früheste Umwandelung der VEMR in Altersrente ohne weitere Abzüge da schon mit 10,8 % Abschlag durch VEMR Vielleicht kann der Experte das aufklären Vielen Dank
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