Hallo Karl-,
die vorzeitige Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente ist immer dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine der möglichen Altersrenten vorliegen.
Hierbei handelt es sich um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Eine Erhöhung der jeweiligen Altersrente wird sich nicht ergeben, da Sie keine weiteren Beitragsleistungen nach dem Eintritt der Erwerbsminderungsrente zurückgelegt haben. Auch ein Minus kann sich nicht ergeben, da für die Altersrente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, die bereits Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente waren.
Bitte lassen Sie über Ihren Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie Voraussetzungen für eine der genannten Altersrentenarten erfüllen und eine Umstellung bereits jetzt erfolgen kann.