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Experten-Antwort

In Altersteilzeit und Rente mit 63 wird gestrichen

von TOM28.02.2024 | 18:42
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, aktuell wird ja viel über die Abschaffung der Rente mit 63 gesprochen. Ich bin kurz vor dem Abschluss eines ATZ-Vertrags. Was ist, wenn ich mit 57 in Altersteilzeit gehe und in den folgenden 6 Jahren wird die Rente mit 63 abgeschafft? Gehe ich dann in die Arbeitslosigkeit oder habe ich durch den Abschluss eines Vertrags mir die Rente mit 63 "gesichert"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TOM,

 

an Spekulationen möchten wir uns nicht beteiligen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Glaskugelam 28.02.2024 | 18:53
Solange nicht entschieden ist, ob und wann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft wird, können Sie darüber auch keine Informationen erhalten.
Renteam 28.02.2024 | 19:14
Hier liegt wahrscheinlich ein Missverständnis vor. Die Rente mit 63 ist die Rente für besonders langjährig Versicherte, die es Abschlagsfrei gibt. Mit 63 kann man aktuell gar nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen. Sie können das erst mit 65. Aber solche Konstellationen gab's schonmal als die Rentenalter angehoben wurden. Da gabs für Leute mit einem Altersteilzeitvertrag Vertrauensschutz und diese konnten wie vereinbart in Rente gehen.
KSCam 28.02.2024 | 19:45
Fragen Sie die, die solche Gerüchte verbreiten! Ein DRV Mitarbeiter kann dazu erst dann was sagen, wenn die Politik dazu ein Gesetz gebastelt hat. Alles andere ist Lesen im Kaffeesatz. In der Vergangenheit gab es da immer Vertrauensschutz, was die Politik künftig regelt,???
Praxisam 29.02.2024 | 06:37
Die Rente, die Sie ab 63 mit den entsprechenden Abschlägen in Anspruch nehmen können (sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben), ist bei den Gerüchten nicht gemeint. Und um diese Rente geht es Ihnen offenbar.
ThomasRam 29.02.2024 | 12:32
Die Rente mit 63 ist heutzutage die Rente für langjährig Versicherte (Mindestalter 63, 35 Jahre 'Wartezeit', die mit Abschlägen behaftet ist (die Sie und ggf. Ihr Arbeitgeber nebenbei bemerkt ausgleichen dürfen durch Sondereinzahlung(en)). Durch den ATZ ARBEITSVertragsabschluß sichern Sie sich überhaupt keine Rentenansprüche. Der ATZ Vertrag wird üblicherweise abgeschlossen mit Laufzeit bis zu einem frühestmöglichen Renteneintrittsdatum. Was danach passiert ist auch nicht mehr Sache des Arbeitgebers. Fragen Sie den doch mal, vielleicht wird es ja eine Verlängerung geben ... Andernfalls dürfen Sie weiterarbeiten, haben dann nach heutigem Stand 24 Monate ALG I Anspruch oder gehen als Privatier in den Vorruhestand (in dem Sie durch freiwillige Beiträge Ihre spätere Rente aufbessern dürfen) oder haben schlimmstenfalls die Voraussetzungen für eine Schwerbehindertenrente. Allein die Regierungspolitik bestimmt, wann welche Gesetze für wen geändert werden. Die Wahrscheinlichkeit des genannten Szenarios dürfen Sie mit Ihrer eigenen Glaskugel und Erfahrungen der letzten Jahre selbst einschätzen. Es steht ja auch noch mindestens eine Wahl an bis zu Ihrem 63. Geburtstag ...
ThomasRam 29.02.2024 | 12:36
Zitat von ThomasR anzeigenausblenden
Das mit den 24 Monaten ALG I Anspruch ist natürlich nur im Idealfall. Da Sie ja freiwillig ohne wichtigen Grund durch den ATZ Vertrag Ihren Job aufgegeben haben, könnte ich mir eine Sperre (12 Wochen) + Anspruchsdauerverkürzung (12 Wochen) seitens der Arbeitsagentur durchaus vorstellen. Die AA können Sie hierzu ja auch mal fragen, was nach heutigem Stand wäre ...
Thiloam 20.08.2024 | 09:51
Momentan wird sogar über die Abschaffung der Rente für langjährig versicherte diskutiert also die Rente mit abschläge(CDU). Ich kenne ebenfalls 2 Leute mit ATZ und die haben Angst 😱 Hoffen sie auf vertrauensschutzregelung. Alles Gute
Michael P.am 03.03.2025 | 18:18
Na das ist ja eine klasse Antwort, die so gar nicht hilft 👎🏻.
Erstaunter/inam 18.09.2025 | 05:30
Die Diskussion um die Rente mit 63, auch die für langjährig Versicherte mit Abschlag, ist ja schon lange keine Spekulation mehr. Man muss doch einen Plan haben, wie man mit bestehenden Altersteilzeitverträgen umgeht. Die Politik agiert doch sicher nicht im luftleeren Raum und es gibt bestimmt Beratungen mit Experten.
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