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Experten-Antwort

In den ursprünglich erlernten Beruf

von Pinky2908.06.2022 | 20:03
187 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin vor kurzem aus der Reha entlassen worden und wurde für meinen jetzigen Beruf unter 3 Stunden eingeschätzt. Heißt das also, ich darf meinen ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Lg, Pinky

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pinky29,

wir schließen uns den Ausführungen von „Schade“ an.

Die Reha-Einrichtung muss im Entlassbericht Angaben darüber machen, ob bzw. in welchem Umfang Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch ausüben können. Die letzte ausgeübte Tätigkeit kann, muss aber nicht Ihrem ursprünglich erlernten Beruf entsprechen.

Diese Einschätzung Ihres Leistungsvermögens stellt kein Verbot dar, die Tätigkeit weiter auszuüben. Sie dient dazu, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein Bild über Ihren Zustand nach der Reha-Maßnahme machen kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Schadeam 08.06.2022 | 20:18
Das ist die Meinung des Arztes in der Reha, dass Sie den derzeitigen Job nicht mehr ausüben können. Was meinen Ihre Ärzte? Sind die derselben Meinung? Hier im Forum weiß auch niemand ob Ihr derzeitiger Beruf auch der ist den Sie ursprünglich erlernt haben. Sie könnten ja gelernter Koch sein, der heute als Dachdecker jobbt..... PS: ein Verbot ist das nicht - ob es sinnvoll ist dem ärztlichen Rat nicht zu folgen, müssen Sie wissen. Sie tragen ja auch die Folgen Ihrer Entscheidung.
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