Hallo Tim,
im Falle einer Heimfahrt im Rahmen einer AHB werden keine Fahrkosten übernommen. Auch ein Unfallversicherungsschutz besteht nicht, da es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die im Zusammenhang mit der Rehabilitation steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung