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Experten-Antwort

In die Rente gehen? Wie geht es weiter nach ALG1?

von Mino14.11.2020 | 12:09
142 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin 62 Jahre alt und habe insgesamt ca 18 Jahre gearbeitet bis ich dann Erkrankt bin. Im Anschluss hat mir mein Arzt eine Reha angeraten. Nach Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung und Genehmigung habe ich 6 Wochen Stationär eine Reha gemacht . In der Reha wurde durch die Ärztlichen Kontrollen bescheinigt das ich Arbeitsunfähig sei. Nach dem bezug bzw dem Ende von Krankengeld wurde ich ausgesteuert. Einen Rentenantrag habe ich noch nicht gestellt. Im Anschluss habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten (Nathlosregelung) und erhalte es aktuell immer noch. Bin jedoch trotzdem durchgehend Krank geschrieben. Das Arbeitsverhältnis ist NICHT beendet. Bei mir wurde ein Schwerbehindertengrad von nur 20 festgestellt. Neben dem ALG1 beziehe ich noch Betriebsrente und eine Witwenrente. FRAGE: Ich möchte unbedingt in Rente gehen und dabei das bestmögliche herausholen. Wie habe ich bitte hierfür vorzugehen? Was wäre das beste in meinem Fall bzw was würdet ihr hier tuen? (Falls benötigt reiche ich weitere Informationen gerne nach.) Meine Bedenken sind, daß das Renteneinkommen zu niedrig sein wird. Abgesehen davon möchte ich vermeiden nach Ablauf von ALG1 ins ALG2 (Hartz4) fallen bis ich in die Altersrente gehen kann.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2020 | 11:26

Hallo Mino,

ich sehe hier eigentlich nur die Möglichkeit, die Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Eine vorgezogene Altersrente kommt - wie von den anderen Forumsteilnehmern bereits angemerkt - nicht in Frage (nach Ihren Angaben). Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an Ihren RV-Träger (derzeit ist es in der Regel nicht möglich, ohne einen Termin in die Beratungsstelle zu kommen) oder stellen Sie den Antrag über die Online-Dienste auf www.deutsche-rentenversicherung.de (allerdings nicht heute, da scheint gerade ein Fehler vorzuliegen). Wichtig ist, die bestehenden Beschwerden konkret zu benennen, alle behandelnden Ärzte anzugeben und möglichst aussagekräftige medinzinische Befunde beizulegen (Kopien von Krankenhausberichten, Arztbriefen etc.).

6 Antworten

Dani am 14.11.2020 | 12:50
Mit 62 können sie leider noch nicht in Rente gehen.
Grobiam 14.11.2020 | 13:37
Eine Altersrente aufgrund Schwerbehinderung wäre mit 62 Jahren möglich, scheidet aber bei Ihnen aus, weil der GdB zu niedrig ist. Wie sind denn die Aussagen zum aktuell ausgeübten Beruf? Da Sie vor 1961 geboren sind, käme vielleicht eine Teilrente aufgrund von Berufsunfähigkeit in Frage? Hierbei kann der ausgeübte Beruf oder artverwandte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden.
Ach ja am 14.11.2020 | 15:03
Wer möchte das nicht? Dafür sind aber nun mal Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Altersrente können Sie ohne einen GdB von mindestens 50 erst ab 63 und dann mit lebenslangen Abschlägen erhalten. Eine Erwerbsminderungsrente steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gesundheitszustand nur noch eine Arbeitsfähigkeit von unter 6 Stunden täglich zulässt. Ob dieses so ist, werden Sie nur nach einer entsprechenden Antragstellung erfahren. Sollten Sie nicht erwerbsgemindert sein, wäre sonst nur ALG 2 die Alternative (oder arbeiten natürlich), falls Sie trotz Bezuges einer Hinterbliebenen- und Betriebsrente überhaupt Anspruch darauf haben. Sie sehen: Wünschen kann man sich viel, ob das allerdings Realität wird, ist eine ganz andere Sache.
Peter T. am 14.11.2020 | 15:28
Ihnen bleibt nur der Antrag auf EM. Wenn die Reha Sie auch arbeitsunfähig entlässt, ist nicht alles verloren. GdB würde ich nicht angeben, wenn es nicht erforderlich ist. Rente ist immer ein Einschnitt, vom Einkommen her aber wenn es nicht mehr geht, ist das nunmal nicht zu ändern. So ein Antrag kann lange dauern, gerade auch in Corona Zeiten. Daher stellen Sie jetzt bald den Antrag, denn das ALG 1 wird auch nicht ewig gezahlt und dann fallen Sie in Hartz IV, wo Ihre Betriebsrente auch noch gegen gerechnet wird. Viel Erfolg.
KSCam 14.11.2020 | 15:11
Wenn tatsächlich "nur" 18 Jahre voriegen, dann wird es ohnehin nichts mit einer vorgezogenen Altersrente. Dann kann der 62jährige (JG 1958?) erst mit 66 in Regelaltersrente gehen. Um früher in Altersrente zu gehen würde er 35 Jahre benötigen, das scheint nicht vorzuliegen - aber das lässt sich mit einem Blick in die letzte Rentenauskunft verifizieren. Ob Erwerbsminderung vorliegt und damit eine EM Rente (voll oder teilweise) möglich ist, muss mit Ärzten diskutiert werden. Bei GDB 20 "gefühlt eher nicht". Schönes WE
Janaam 16.11.2020 | 08:25
Nach nur 18 Jahren Einzahlung (auch wenn Kinder angerechnet werden), dürfte die Rente so niedrig sein, dass es nicht viel gibt. Dazu kommt, dass Sie die Mindestzeiten für in Rente zu gehen, nicht haben. Da haben die anderen schon recht. Der GDB hat nix mit Arbeitsfähigkeit zu tun. Man kann mit GDB 100 trotzdem voll arbeitsfähig sein. Arbeitsunfähig aus Rehe heißt such nix. Das sagt nur, dass man weiter krankgeschrieben ist. Nicht, dass man generell nicht mehr arbeiten kann. Sie werden Hartz4 beantragen müssen oder Erwerbsminderungsrente und wenn Sie wirklich nicht mehr arbeiten können (dabei geht es nicht um wollen), müssen Sie letztlich kündigen, wenn keine Rente greift. Normale Rente werden Sie, wie angemerkt, erst mit 66 erhalten.
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