Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

In welcher Steuererklärung werden Beitragsnachzahlungen berücksichtigt?

von flotteluzie29.11.2015 | 09:27
1297 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo allerseits! Herzlichen Dank dafür, dass ich hier so unkompliziert eine Frage stellen darf! Mich bewegt folgendes: Ich bin selbstständig und möchte bis zum 31.3. 2016 eine Beitragsnachzahlung für 2015 wahrnehmen. Nun meine Frage: Wirkt sich diese Nachzahlung für mich steuermindernd in 2015 (da für dieses Jahr nachgezahlt) aus oder für das Jahr der Zahlung, also in diesem Falle 2016? Ich habe dazu einfach keine Antwort gefunden und bedanke mich im Voraus!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.11.2015 | 08:45

Hallo flotteluzie,

für Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

Experten-Antwortam 30.11.2015 | 08:45

Hallo flotteluzie,

für Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

7 Antworten

Konrad Schießlam 29.11.2015 | 09:42
Maßgebend für die steuerliche Zahlung ist nicht der Zeitraum für gezahlte Beiträge, vielmehr das Steuerjahr in dem die Zahlung erfolgt ist. MfG.
Konrad Schießlam 29.11.2015 | 09:42
Maßgebend für die steuerliche Zahlung ist nicht der Zeitraum für gezahlte Beiträge, vielmehr das Steuerjahr in dem die Zahlung erfolgt ist. MfG.
flotteluzieam 29.11.2015 | 10:50
Herzlichen Dank! Schade, aber nun weiß ich es wenigstens und kann mich danach richten.
tussiam 29.11.2015 | 12:46
Sie sind selbständig?????? Na dass ist aber Grundwissen in einer Selbständigkeit die man wohl haben sollte!!!! Wenn Sie nichtmal Grundwissen in Steuersachen beherrschen dann möchte ich mir nicht vorstellen wie Sie Ihre Buchführung ( Kasse& Bank) führen wollen.
KSCam 29.11.2015 | 14:40
......und wenn Sie 2015 Steuern sparen wollen, haben Sie noch 4 Wochen Zeit Beiträge fürs Jahr 2015 noch im Jahr 2015 einzuzahlen......da brauchen Sie doch nicht bis zum 31.03.16 zu warten.
flotteluzieam 29.11.2015 | 15:49
Ja, und das schon seit über 25 Jahren und sehr erfolgreich :)...Was sind denn das für "sachdienliche" Aussagen? Haben Sie es wirklich nötig, über andere herzuziehen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026