Sehr geehrte Frau Assisa,
wie Sie feststellen konnten sind bei der Entscheidungsfindung, ob man die Erklärung über die Inanspruchnahme der Arbeitslosigkeit unter erleichterten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit unterzeichnen soll oder nicht, mehrere Faktoren zu bedenken. Aus rentenrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob alle Voraussetzungen für die Entstehung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit erfüllt sind bzw. ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig vorliegt . Ihrer Formulierung war zu entnehmen, dass bezüglich der Bescheinigung der Zeiten des Vorliegens von Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit Unstimmigkeiten aufgetreten sind.
In diesem Fall wäre ggf. ratsam eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß