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Inanspruchnahme des § 252 SGBVI

von Assisa05.03.2007 | 17:12
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5 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo und guten Tag, ich bin 58 und seit 01/1999 arbeitslos. Ich beziehe keinerlei Leistungen mehr.Ich beabsichtige die Rente mit 60 in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitsagentur möchte gerne, dass ich die Erklärung unterschreibe. Gibt es Nachteile? Mein Wissen ist: dass der Versicherungsschutz für eine EWMR bestehen bleibt; dass eine Reha-Leistung nur noch von der Krankenkasse übernommen wird. Ein anderes Thema ist die Meldung der Agentur bei der Rentenversicherung. Mein Verlauf endet am 31.12.2004. Von der Agentur habe ich eine Bescheinigung bis 31.12.2005. Für 2006 soll bis Ende März die Post raus sein! Wegen " nicht erhaltener Post" bei der Agentur hat man mich abgemeldet per 3.12.2006. Nur auf Nachfrage hat man mir bescheinigt, dass ich am 30.1.2007 da war.Lt. telefonischer Anfrage ist wohl alles ok. Schriftlich habe ich also keine lückenlose Bescheinigung.Weder von dem einen noch von dem anderen Amt. Eine weitere Überlegung ist: jetzt melde ich mich 4x telefonisch - danach muss ich 2x persönlich hin im Jahr. Kann ich diese Erklärung bedenkenlos unterschreiben??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Frau Assisa,

wie Sie feststellen konnten sind bei der Entscheidungsfindung, ob man die Erklärung über die Inanspruchnahme der Arbeitslosigkeit unter erleichterten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit unterzeichnen soll oder nicht, mehrere Faktoren zu bedenken. Aus rentenrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob alle Voraussetzungen für die Entstehung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit erfüllt sind bzw. ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig vorliegt . Ihrer Formulierung war zu entnehmen, dass bezüglich der Bescheinigung der Zeiten des Vorliegens von Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit Unstimmigkeiten aufgetreten sind.

In diesem Fall wäre ggf. ratsam eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß

4 Antworten

----am 06.03.2007 | 08:14
Was hat das denn mit dem 252 SGB VI zu tun? Meinen Sie evtl. den § 428 SGB III?
Tobiam 06.03.2007 | 10:17
Siehe hierzu § 252 SGB VI Abs.8
----am 06.03.2007 | 10:42
Vielen Dank für die Info!
Assisaam 06.03.2007 | 20:13
Hallo, also § 252 ist schon richtig. Wenn Sie mal meinen Frust über die noch nicht gemeldeten Zeiten weglassen, so sind meine Überlegungen doch eindeutig wegen Erwerbsminderungsrente oder einer Reha. Oder eventuell was ich noch nicht weiß.
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