Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Individueller Leistungsfall

von Günther der Treckerfahrer30.09.2024 | 13:42
179 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe eine sehr individuelle Frage. Und zwar: Ich bin ich an einer Psychose erkrankt, die zunächst mit einer sehr hohen Medikamentendosis behandelt wurde. Unmittelbar nach einer Psychose und mit einer hohen Medikamentendosis intus kann man zunächst nicht arbeiten … Das Problem ist jetzt, dass die Medikamentdosis immer weiter reduziert wurde (ich muss aber denn noch weiterhin ein Medikament gegen Psychosen nehmen) und sich mit der Zeit andere Symptome ausgebildet haben. Das kann auch mit dem Medikament zusammenhängen. Zu den Symptomen zählen zb. Konzentrationstörungen, Antriebsmangel und Depressivität. Ich war die ganze Zeit seit der Psychose AU geschrieben. Die Frage ist jetzt, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist. Meiner Meinung nach ist man doch nicht ab der Psychose erwerbsgemindert, wenn die Symptome mittlerweile völlig andere sind. Die Psychose habe ich ja nicht mehr 🙈. Ausserdem ist man doch nicht erwerbsgemindert wenn man zeitweise so viele Medikamente nehmen muss, dass man 14 Stunden schläft … dann ist man krank und nicht erwerbsgemindert. Klärt mich gerne auf. Vielen Dank, Günni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den

üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind,

unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Ob diese medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und ab welchem Zeitpunkt, entscheidet im Rentenverfahren der

ärztliche Dienst der Rentenversicherung.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Du meine Güteam 30.09.2024 | 13:46
Individuelle Spezialfrage und anonymes Forum der deutschen Rentenversicherung schließen sich offensichtlich aus. Hier werden Sie keine für Sie zielführende Antwort bekommen, befürchte ich.
KSCam 30.09.2024 | 13:55
Auf Ihre "sehr individuelle Frage" werden Sie dann die Antwort haben, wenn über Ihren Rentenantrag "sehr individuell" entschieden worden ist. Sorry, aber das kann hier im Forum doch wirklich niemand wissen ab wann Sie die DRV erwerbsgemindert sieht. Wenn überhaupt es zu einer EM Rente kommt. Vielleicht sind Sie ja auch nicht erwerbsgemindert? Auch das weiß keiner im Forum.
Leistungsfallam 30.09.2024 | 14:31
Ihr Spekulationen und Vermutungen führen nirgendwo hin. Und was Sie "glauben" oder "sich fragen", interessiert die DRV nur am Rande. Im Selbsteinschätzungsbogen können Sie dazu natürlich Ihre Meinung äußern (müssen Sie aber nicht). Manchmal ist es gar nicht klug, so viel in diesen Bogen reinzuschreiben. Da kann man sich auch leicht selber ins Knie schießen. Dazu am besten Rücksprache mit Ihren Ärzten halten. Ob überhaupt und ggf. ab wann eine EM-Rente gezaht wird, erfahren Sie erst, wenn Sie einen EM-Rentenantrag gestellt haben und den Bescheid in Händen halten. Falls überhaupt ein EM-Rente bewilligt werden sollte, wird das Leistungsfall-Datum von der DRV frei und unabhängig in der Zusammenschau aller vorliegenden Unterlagen festgesetzt. Darauf haben Sie auch keinen Einfluss. Also stellem Sie einen Antrag und warten auf das Ergebnis. Fertig. PS: wenn Ihnen das Ergebnis dann nicht gefällt, können Sie Widerspruch einlegen und ggf. klagen.
Maxam 30.09.2024 | 14:33
Ihre persönlichen Ansichten sind irrelevant. Die DRV wird bei einem Rentenantrag umfangreich zu Ihrem Gesundheitszustand ermitteln und dann entscheiden ob und wenn ja zu wann die Erwerbsminderung eingetreten ist. Aussuchen können Sie sich da nichts!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026