Hallo Marina,
Rentenschmied hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben:
Solange Ihr Ausbildungsverhältnis während der Zeit des Beschäftigungsverbots bzw. der Mutterschutzfrist (rechtlich) fortbesteht und Sie die Ausbildung später wieder aufnehmen wollen, besteht der Waisenrentenanspruch weiter.
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Waisenrente.