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von Rolando20.01.2009 | 13:35
1798 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag Meine Frage:habe ich das Recht oder die Mögligkeit aus meinem Arbeitsverhältniss ein Renten Antrag zu stellen,den 3 Monaten zurück datieren zu lassen um aus dem Arbeitsverhältniss schnellstens raus zu kommen? Daten:47Arbeitsjahren,50%GdB mfg

13 Antworten

Jonasam 20.01.2009 | 13:57
Hallo! NEIN. Sie können zwar einen Rentenantrag stellen, dieser kann aber nicht zurück datiert werden. Ich empfehle Ihnen, wenn Sie wirklich nicht mehr arbeiten wollen, einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber zu schließen. MfG Jonas
Rolandoam 20.01.2009 | 14:32
Hallo Jonas Wie muß ich da vorgehen?,muß ich dann mindestens noch 3 Monate arbeiten bis die Rente durch ist. mfg
NDam 20.01.2009 | 14:34
Eine Rückdatierung des Rentenantrages ist nicht möglich. Wenn Sie den Rentenantrag jedoch noch in diesem Monat stellen, so können Sie jedoch erklären, dass die Rente bereits ab dem 01.11.2008 beginnen soll. Die Antragsfristen des § 99 Abs. 1 SGB VI machen dies möglich. Sinn macht dies jedoch nur, wenn Sie bereits zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Voraussetzungen für die Rente erfüllen. MfG ND
Oder soam 20.01.2009 | 14:39
Hallo Rolando, wenn Sie heute zur Stadt oder Gemeinde gehen und einen Rentenantrag stellen, dann können Sie den Januar noch als Beginn der Altersrente bestimmen (vorausgesetzt Sie haben einen Anspruch) - die Arbeit können Sie dann sofort einstellen. Sie müssen eben auf den Bescheid und die lfd. Zahlung der Rente warten. Wenn Sie das überbrücken können, dann steht Ihrem Wunsch nichts im Wege! Ob man so mit seinem Arbeitgeber umgeht hängt natürlich vom bisherigen Verhältnis der Zusammenarbeit ab!
Oder soam 20.01.2009 | 14:45
Hallo ND, Ihre Antwort setzt aber voraus, dass die letzte Voraussetzung für die Bewilligung der Rente erst im Oktober 2008 entstanden ist - davon war nie die Rede! Ansonsten gibt es Altersrente frühestens ab dem Monat der Antragstellung!
Jonasam 20.01.2009 | 15:00
Wenn Sie einfach zu Hause bleiben, und die Arbeit verweigern, kann das rechtliche Schritte nach sich ziehen (z. B. Schadenersatz, da Sie einen Vertrag brechen). Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, damit der einen Auflösungsvertrag mit Ihnen macht. Wie dieser genau aussieht (Gestaltung, Vorschriften usw.) kann ich Ihnen leider nicht sagen. MfG Jonas
...am 20.01.2009 | 15:19
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Altersrente noch mit Abschlag behaftet ist, ergibt sich daraus, dass eine Rente auch bis 3 Monate rückwirkend beantragt werden kann... D.h. Rentenantrag im Januar - rückwirkender Rentenbeginn zum 01.11. - wie das ganze im Fall von Rolando aussieht (Geburtsdatum, SB am 16.11.2000 etc.) und wie die arbeitsrechtliche Seite in seinem Fall aussieht ist eine andere Sache...
Jonasam 20.01.2009 | 15:42
Hallo Oder so! Ich arbeite bei einem Regionalträger der Rentenversicherung. Ich weise nur darauf hin, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Ich beziehe mich noch nicht einmal auf den Hinzuverdienst, den man natürlich auch beachten muss. Man sollte sich nur im Klaren sein, dass es ein Nachspiel haben kann, wenn man gar nicht mehr zur Arbeit geht. Beispiel: Sie sind Spezialist für eine Maschine die nur Sie bedienen dürfen (kommt vor). Sie verweigern die Arbeit, wodurch Ihr Arbeitgeber in Verzug kommt. Sofern er jetzt eine Strafe aufgebrummt bekommt (z. B. Liefertermin verpasst), kann er diese an Sie weiterleiten. Deshalb sollte man mit dem Arbeitgeber sprechen. MfG Jonas
Oder soam 20.01.2009 | 15:33
Hallo Jonas, das ist die Auslegung der DRV Bund - und macht wegen der Hinzuverdienstgrenzen nur Ärger und Verdruss!
Oder soam 20.01.2009 | 15:57
Hallo Jonas, was das Arbeitsrecht angeht sehe ich das gleich problematisch, wie Sie!
Rosannaam 20.01.2009 | 16:40
Ich kann absolut nicht nachvollziehen, daß jemand URPLÖTZLICH den Gedanken hat, nicht mehr arbeiten und das Rentenantragsdatum zurückdatieren zu wollen. Waren Sie denn im November 2008 noch so zufrieden mit Ihrer Arbeit, dass Sie noch keinen Gedanken an eine Rente "verschwendet" haben? Sachen gibt´s....
Wolfgangam 20.01.2009 | 19:23
Hallo Rosanna, > Ich kann absolut nicht nachvollziehen, (...) DIE Frage sollte sich einem Berater niemals stellen nach dem warum/wieso. Das denken 'wir' vielleicht im Hinterstübchen, hilft aber dem Fragesteller in seiner Ausgangsituation nicht weiter ... oder ?! Gruß w. ...denken Männer nüchterner/realer ? (Das Weib als solches ist neugierig ;-))
Rosannaam 21.01.2009 | 12:19
Hallo Wolfgang, Nüchterner: Ja Realer: ??? Wir Frauen sind nicht neugieriger, wir wollen es nur wissen! ;-)) Abgesehen davon bin ich wohl nicht die Einzige, die ihre Meinung unabhängig von der Frage von sich gibt. Bevor ich mir den Streß wie @Rolando antun würde (Arbeit kündigen, Rentenantr.Datum rückdatieren und und und), würde ich dies alles RECHTZEITIG tun. Aber Männer sind in dieser Beziehung oftmals anders "gestrickt" als Frauen und "vergessen" das in ihre Terminplanung mit einzubeziehen, weil es ja sooo viel wichtigere Dinge zu tun gibt. ;-)) Ist nur MEINE Meinung. MfG Rosanna
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