Hallo Marlies,
wenn Ihnen eine Rehabilitationsleistung bewilligt wird, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Außerdem ist der Arbeitgeber über den Aufnahmetermin zu unterrichten, sobald Ihnen dieser von der Rehabilitationseinrichtung mitgeteilt wurde.
Ob eine Rehabilitationsmaßnahme verlängert werden muss, entscheidet die Einrichtung während der Maßnahme. Sollte eine Verlängerung erfolgen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber ebenfalls informieren.
Hauptsache etwas geschrieben und sei es noch so unwichtig! Hoffentlich geht es Ihnen jetzt besser?!
Wochenende ist Deppen-Troll-"Bla bla"- Zeit: "Hauptsache etwas geschrieben und sei es noch so unwichtig!"
https://www.youtube.com/watch?v=wKb_18_fWZs
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