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Experten-Antwort

Info an Arbeitgeber über eine Reha - wann?

von Marlies22.03.2024 | 10:47
9515 Ansichten
5 Antworten
Wann muss ich meinen Arbeitgeber über eine Reha informieren? -Beim Reha Antrag? -Wenn ich den Bescheid, bzw. die Zusage vom Kostenträger (DRV) der Reha erhalte? -Wenn ich den Termin von der Klinik mit Termin erhalte? Der Hintergrund meiner Frage ist, dass meine Krankenkasse etwas anderes sagt, als in der "BAO" (Betriebliche Arbeitsordnung) steht. In der BAO steht, dass ich bei der Antragstellung und bei der Bewilligung, Einberufung und bei Verlängerungen einer Reha das dem AG zu melden habe! Die Krankenkasse sagt, dass man den AG erst bei Bewilligung informieren muss. Steht die BAO gegebenenfalls über dem Gesetz? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2024 | 11:45

Hallo Marlies,

wenn Ihnen eine Rehabilitationsleistung bewilligt wird, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Außerdem ist der Arbeitgeber über den Aufnahmetermin zu unterrichten, sobald Ihnen dieser von der Rehabilitationseinrichtung mitgeteilt wurde.

Ob eine Rehabilitationsmaßnahme verlängert werden muss, entscheidet die Einrichtung während der Maßnahme. Sollte eine Verlängerung erfolgen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber ebenfalls informieren.

4 Antworten

gut überlegenam 22.03.2024 | 11:10
'Normalerweise hat Ihre Krankenkasse recht, es reicht den Arbeitgeber zu informieren, wenn der Termin für eine Reha bekannt ist. Da gibt es dann auch extra eine 'neutrale' Mitteilung zur Vorlage für den Arbeitgeber (aus der also nicht hervorgeht, wohin oder weswegen Sie kommen, sondern nur 'dass'). Wenn aber Ihr Betrieb andere Vorgaben macht (durch Tarifvertrag/Einzelvertrag/BAO) dann sollten Sie sich daran halten. Betrifft aber eigentlich 'Arbeitsrecht'.... Aber was spricht dagegen, dass Sie Ihren AG informieren, dass Sie eine Reha beantragt haben? Eine Urlaubsplanung teilen Sie doch auch freiwillig rechtzeitig mit, ohne darüber nahzudenken. Auch wenn dies nicht vergleichbar ist, denn Reha ist kein Urlaub (!). Aber dennoch kann er ja besser planen, wenn er weiß 'irgendwann in den kommenden Monaten ist Marlies mal für drei bis fünf Wochen weg, wann auch immer das genau sein wird. Also halten Sie ihn doch einfach brav auf dem laufenden, wenn die Reha bewilligt wurde und ein Termin dann auch bekannt ist, muss er Sie freistellen, egal welche betrieblichen Gründe da dann gerade dagegen sprechen würden. Aber da hatte er dann ja auch schon genug Zeit, für eine Vertretung für den Fall sich vorzubereiten. Warum genau Sie eine Reha beantragt haben müssen Sie aber nicht preisgeben, allenfalls einem Betriebsarzt gegenüber (wenn vorhanden), der unterliegt der 'Schweigepflicht'.
Bla, bla!am 22.03.2024 | 12:23
gut überlegen schrieb

'Normalerweise hat Ihre Krankenkasse recht, es reicht den Arbeitgeber zu informieren, wenn der Termin für eine Reha bekannt ist. Da gibt es dann auch extra eine 'neutrale' Mitteilung zur Vorlage für den Arbeitgeber (aus der also nicht hervorgeht, wohin oder weswegen Sie kommen, sondern nur 'dass').

Wenn aber Ihr Betrieb andere Vorgaben macht (durch Tarifvertrag/Einzelvertrag/BAO) dann sollten Sie sich daran halten. Betrifft aber eigentlich 'Arbeitsrecht'....

Aber was spricht dagegen, dass Sie Ihren AG informieren, dass Sie eine Reha beantragt haben? Eine Urlaubsplanung teilen Sie doch auch freiwillig rechtzeitig mit, ohne darüber nahzudenken. Auch wenn dies nicht vergleichbar ist, denn Reha ist kein Urlaub (!). Aber dennoch kann er ja besser planen, wenn er weiß 'irgendwann in den kommenden Monaten ist Marlies mal für drei bis fünf Wochen weg, wann auch immer das genau sein wird.

Also halten Sie ihn doch einfach brav auf dem laufenden, wenn die Reha bewilligt wurde und ein Termin dann auch bekannt ist, muss er Sie freistellen, egal welche betrieblichen Gründe da dann gerade dagegen sprechen würden. Aber da hatte er dann ja auch schon genug Zeit, für eine Vertretung für den Fall sich vorzubereiten.

Warum genau Sie eine Reha beantragt haben müssen Sie aber nicht preisgeben, allenfalls einem Betriebsarzt gegenüber (wenn vorhanden), der unterliegt der 'Schweigepflicht'.

Hauptsache etwas geschrieben und sei es noch so unwichtig! Hoffentlich geht es Ihnen jetzt besser?!
Vollkommen richtigam 22.03.2024 | 14:00
Bla, bla! schrieb

Hauptsache etwas geschrieben und sei es noch so unwichtig! Hoffentlich geht es Ihnen jetzt besser?!

Wochenende ist Deppen-Troll-"Bla bla"- Zeit: "Hauptsache etwas geschrieben und sei es noch so unwichtig!" https://www.youtube.com/watch?v=wKb_18_fWZs…
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