Hallo memyself,
die Übermittlung der Daten betreffend der Berechnung und der Höhe des Übergangsgeldes etc. erfolgt nicht automatisch an den Arbeitgeber. Entweder reichen Sie dem Arbeitgeber den entsprechenden Bescheid über die Berechnung des Übergangsgeldes, den Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten haben, selbst ein oder Sie fordern eine gesonderte Bescheinigung vom Rententräger für Ihren Arbeitgeber an.