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Experten-Antwort

Information über EMR Höhe, Startpunkt in Vergangenheit

von Sabine T.29.04.2026 | 11:18
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde eine EMR bewilligt. Ich bin über das Beginn-Datum der EMR irrigiert, habe ein anderes Datum erwartet. Ich hätte deshalb gerne eine Information darüber, wie hoch die EMR zu einem anderem Zeitpunkt in der Vergangenheit ausfallen würde. (alte Renteninformation ist kein Anhaltspunkt da zwischenzeitlich Kontenklärung durchgeführt wurde) Ist es überhaupt möglich, mir diese Information mitzuteilen? Ohne das sich das schädlich auf den aktuellen Bescheid auswirkt? Geht das nur im Rahmen eines Beratungstermins oder auch so kurz telefonisch? Danke und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine T.,

 

wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Uweam 29.04.2026 | 11:43
Wozu wegen paar Euro mehr oder weniger. Den Leistungsfall liegt die DRV fest. Und wenn sie schon seit zwei Jahren krank sind kann das auch vor zwei Jahren passiert sein. In der Regel ist es der Beginn einer Krankschreibung oder ein Reha-Antrag oder ein Reha- Beginn oder ein Gutachtertermin und so weiter. Jedenfalls nicht , wenn sie jetzt meinen, den Antrag zu stellen.
Feliam 29.04.2026 | 11:45
Der Rentenbeginn ist gar nicht so entscheidend, sondern der Leistungsfall, also der Termin, seit dem Sie als erwerbsgemindert angesehen werden. Bei einer einigermaßen gleichmäßigen Beitragszahlung dürften Sie auch da keinen Riesenunterschiede ergeben. Und was würde Ihnen diese Information nützen???
Ihre Entscheidungam 29.04.2026 | 15:30
Da Sie selber nicht festlegen können, wann das Leitungsfalldatum der EM-Rente ist, nützt Ihnen auch eine Information null komma gar nichts über eine potentiellen EM-Rentenbeginn in der Vergangenheit. Sie können mit sehr geringer Erfolgsaussicht natürlich auch gegen die Rentenbewilligung zum jetzigen Beginndatum Widerspruch einlegen und dann klagen, nur zu. Das kann allerdings auch dazu führen, dass Ihnen die EM-Rente komplett aberkannt wird. Aber hey, Ihre Entscheidung.
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