Hallo Bärbel,
die Feststellung, ob eine Person erwerbsgemindert ist und ggf. in welchem Umfang, trifft Ihr Rentenversicherungsträger. Wie die Vorredner bereits beschrieben haben, handelt es sich bei dem "Grad der Behinderung" und "Erwerbsminderung" um unterschiedliche Begriffe.
Wenn Sie sich für zumindest teilweise erwerbsgemindert halten (bei teilweiser Erwerbsminderung liegt das tägliche Leistungsvermögen bei mindestens 3 bis unter 6 Stunden), stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Hierfür wenden Sie sich zum Beispiel an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.