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Experten-Antwort

Information betr. Teil-Erwerbsminderungsrente aufgrund Grad der Behinderung von 30 %

von Bärbel29.09.2017 | 10:32
3125 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde im Jahr 2016 ein Grad der Behinderung von 30 % anerkannt (ohne Befristung). Ich habe zuvor 38 Jahre ununterbrochen als Sekretärin gearbeitet. Aufgrund meiner Behinderung bzw. körperlichen Einschränkungen habe ich meine Arbeitszeit von bisher 100 % auf 82 % reduziert. Frage: Steht mir eine Teilrente oder Erwerbsminderungsrente oder einen anderweitigen Ausgleich zu? Hat dies Auswirkungen auf einen höheren Grad der Behinderung? Ich bin alleinstehend. Geboren: 25.05.1962 Für eine kurze Information wäre ich dankbar. Beste Grüße Bärbel F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bärbel,

die Feststellung, ob eine Person erwerbsgemindert ist und ggf. in welchem Umfang, trifft Ihr Rentenversicherungsträger. Wie die Vorredner bereits beschrieben haben, handelt es sich bei dem "Grad der Behinderung" und "Erwerbsminderung" um unterschiedliche Begriffe.

Wenn Sie sich für zumindest teilweise erwerbsgemindert halten (bei teilweiser Erwerbsminderung liegt das tägliche Leistungsvermögen bei mindestens 3 bis unter 6 Stunden), stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Hierfür wenden Sie sich zum Beispiel an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

???am 29.09.2017 | 11:21
Vom Grad der Behinderung kann nicht auf das Vorliegen bzw. den Umfang einer Erwerbsminderung geschlossen werden. Hier geht es um unterschiedliche Begriffe. Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie nur noch unter 6 Std. täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Um hier eine sichere Aussage zu bekommen, hilft nur einen Rentenantrag zu stellen. Alleine die Tatsache, dass Sie die Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen reduziert haben, reicht nicht aus. Daher gibt es dafür auch keine Ausgleichszahlungen.
Fortitude oneam 29.09.2017 | 12:06
Hallo Bärbel, ein ähnlicher Fall. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/teilerwe… Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keine 6 Stunden und mehr arbeiten können, dann würde ich einen EMR Antrag stellen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 29.09.2017 | 14:02
Den Antrag können Sie immer stellen, was dabei rauskommt wird sich zeigen. Wer mit 82% arbeitet ist täglich mehr als 6 Stunden unterwegs - das deutet nicht unbedingt auf Erwerbsminderung hin. Und eine Schwerbehinderun - egal wieviel % - bedeutet auch nicht automatisch dass man nicht mehr arbeiten kann. So gesehen bringen Spekulationen im Forum gar nichts.
Herz1952am 29.09.2017 | 19:54
Hallo Genervter, man kann aber auch ohne GdB Erwerbsminderungsrente erhalten: https://behinderung.org/gesetze/schwbg.htm http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Wer beispielsweise verhaltensgestört ist, kann unter Umständen nicht mehr arbeiten gehen, muss aber nicht zwingend als behindert gelten. Darüber gibt es auch interessante Gerichtsurteile, die ich so auf die Schnelle nicht finden konnte. Aber Sie können ja mal selbst im Internet suchen. Ich könnte Ihne da Geschichten erzählen, die einem Glatzkopf die Haare zu Berge stehen lassen. (smile) Alles Gute für Sie!
Genervteram 29.09.2017 | 14:47
Gefühlt hat jeder 3. Deutsche ab dem 50. Lebensjahr einen GdB von 30%. Erwerbsgemindert ist man deshalb noch lange nicht,
Genervteram 29.09.2017 | 20:18
Natürlich, aber das bestätigt nur, dass man von einem Behinderungsgrad nicht auf Erwerbsminderung schließen kann.
Fortitude oneam 30.09.2017 | 10:55
Eine Behinderung könnte jeder haben. Wird nicht in Prozent % ausgedrückt sondern in Grad. Ab GDB 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. @Herz1952; Ja, eine Schwerbehinderung ab GDB 50 hat erstmal mit der Erwerbsminderungsrente nichts zu tun. Trägt aber zur Entscheidung einer EMR massgeblich bei. Wenn z.b. eine Pperson einen unbefristeten GDB 100 mit MZ hat, dann glaube ich wird es für die DRV schwierig das Gegenteil zu beweisen, daß demjenigen keine Erwerbsminderungsrente zusteht. Man liest von anderen merkwürdige Sachen wie - auch ein Blinder odef Rollstuhlfahrer kann noch arbeitdn gehen - . Naja, die Realität sieht aber ganz anders aus. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Angelaam 30.09.2017 | 11:35
Ach Mäxchen, Du bist ja ein richtiger Held mit 60% noch zu arbeiten ist eine wahre Heldentat. P.S. Ein Kollege von Mir arbeitet noch mit 100%, soviel zum Grad der Behinderung im Vergleich zur EM - Rente.
Juppam 30.09.2017 | 15:45
Ich kenne auch zwei Personen, einer ist beidseitig Bein-Amputiert, einer ist wegen Querschnitt im Rollstuhl, die arbeiten mit Begeisterung. Es ist nämlich nicht jedem gegeben, das Leben zu vertrödeln und ständig über die zu jammern, die auch Dank Arbeit eben ein finanziell unbesorgtes Leben (später auch in der Altersrente) führen können und dazu auch noch eine Lebensperspektive haben, die nicht im Tacheles Jammer-Forum endet. Mit ein paar Ausflügen nach hier um ebenfalls ******** Beiträge zu posten. Armseliges Leben hast Du!
HotRodam 30.09.2017 | 19:19
Zitat von Jupp anzeigenausblenden
Schon vor Jahren hat der geniale Herr Z. empirische Nachweise dafür erbracht, daß Hartz 4 verfassungswidrig ist: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2085… http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… Deshalb sollte man sich bei uns dafür bedanken, daß wir uns für die entrechteten Hartz 4-Opfer einsetzen und Gerechtigkeit ein fordern ! Jeder (Noch)Arbeitnehmer sollte etwas mehr Respekt den Arbeitslosen entgegen bringen. Denn ohne diese Arbeitslosen wären sie selbst arbeitslos ! Mahlzeit !
Genervteram 30.09.2017 | 20:26
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
Armseliges Leben hast Du!
Schon vor Jahren hat der geniale Herr Z. empirische Nachweise dafür erbracht, daß Hartz 4 verfassungswidrig ist: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2085… http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… Deshalb sollte man sich bei uns dafür bedanken, daß wir uns für die entrechteten Hartz 4-Opfer einsetzen und Gerechtigkeit ein fordern ! Jeder (Noch)Arbeitnehmer sollte etwas mehr Respekt den Arbeitslosen entgegen bringen. Denn ohne diese Arbeitslosen wären sie selbst arbeitslos ! Mahlzeit ! Was treiben sich doch für merkwürdige und abstruse Personen in diesem Forum herum. Bitte bleibt in Eurem (a)sozialem Tachelesforum. Da fallt Ihr nicht so negativ auf!
z.K.am 01.10.2017 | 09:46
ZITAT GENERVTER Was treiben sich doch für merkwürdige und abstruse Personen in diesem Forum herum. Bitte bleibt in Eurem (a)sozialem Tachelesforum. Da fallt Ihr nicht so negativ auf! Noch besser: Sie verschwinden mit in dieses Forum und verschonen uns hier mit Ihrer Polemik und unsachlichem Geschwafel! Nehmen Sie aber Ihre Ehefrau Angela, die Beamtin, mit.
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